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KENNZAHL

Verheiratete, die von der Neuregelung profitieren (AZ-Richtsatz Euro 1.500 für Ehepaare bei 40 Beitragsjahren)

Verheiratete, die von der Neuregelung profitieren (AZ-Richtsatz Euro 1.500 für Ehepaare bei 40 Beitragsjahren)

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die rechtliche Umsetzung erfolgte im Jahr 2019, wurde mit BGBl. I Nr. 81 / 2019 am 31. Juli 2019 kundgemacht und trat mit 1.1.2020 in Kraft. Im Jahr 2019 gab es daher keine betroffenen Personen.


Quelle

Pensionsjahresstatistik des Hauptverbandes der österr. Sozialversicherungsträger

Berechnungsmethode

Summe der betroffenen Personen