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KENNZAHL

Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten Gesamt

Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten Gesamt

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Istzustand 2020: 62,88 (gesamt); 63,38 (weiblich); 62,67 (männlich). Der Trend des steigenden Pensionsantrittsalters der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten setzt sich fort. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Anstieg 0,5 Jahre. Der hohe Anstieg im Jahr 2020 ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass der Anteil jener Beamtinnen und Beamte, die ihre Pension mit dem gesetzlichen Pensionsalter antreten, zunehmend wächst. Der überwiegende Teil des Anstieges ist allerdings durch den Rückgang der Dienstunfähigkeitspensionierungen um 28 % auf 379 Pensionierungen erklärbar. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie dürften zu Verzögerungen geführt haben, sodass in den Folgejahren Nachholeffekte auftreten könnten. Im Vergleich zum Bundesdienst beträgt das Pensionsantrittsalter im ASVG-Bereich 60,2 Jahre (2019; Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger).


Quelle

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Publikation "Monitoring der Beamtenpensionen"

Berechnungsmethode

Ermittlung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters basierend auf Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten aus dem bundesinternen Managementinformationssystem (MIS).