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KENNZAHL

Jährliches Investitionsvolumen KIG 2020

Summe des jährlichen - durch den Bund unterstützen - Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020

2022
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020, KIG 2020, BGBl. I Nr. 56/2020 und BGBl. I Nr. 140/2021, wird vom Bund insgesamt 1,0 Mrd. Euro für kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität bereitgestellt (§§ 1 und 2 Abs. 1 KIG 2020). Der Antragszeitraum war vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022, im Evaluierungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2022 wurden 2.021 Projekte bezuschusst und dabei 218,8 Mio. Euro an die Gemeinden ausbezahlt; dadurch wurden Investitionen von mehr als 800 Mio. Euro unterstützt (Bruttodarstellung ohne Berücksichtigung von Rückzahlungen).


Quelle

Statistik der Buchhaltungsagentur, Bericht über die Abwicklung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020)

Berechnungsmethode

Bundesministerium für Finanzen