KENNZAHL
Jährliches Investitionsvolumen KIG 2020
Summe des jährlichen - durch den Bund unterstützen - Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Summe des jährlichen - durch den Bund unterstützen - Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020
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Durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020, KIG 2020, BGBl. I Nr. 56/2020 und BGBl. I Nr. 140/2021, wird vom Bund insgesamt 1,0 Mrd. Euro für kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität bereitgestellt (§§ 1 und 2 Abs. 1 KIG 2020). Der Antragszeitraum war vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022, im Evaluierungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2022 wurden 2.021 Projekte bezuschusst und dabei 218,8 Mio. Euro an die Gemeinden ausbezahlt; dadurch wurden Investitionen von mehr als 800 Mio. Euro unterstützt (Bruttodarstellung ohne Berücksichtigung von Rückzahlungen).
Quelle
Statistik der Buchhaltungsagentur, Bericht über die Abwicklung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020)
Berechnungsmethode
Bundesministerium für Finanzen