Durch die Forcierung des elektronischen überwachten Hausarrests, insbesondere in Form der Backdoor-Variante, konnte der gesetzte Zielwert sogar überschritten werden. Bei der Backdoor-Variante des elektronisch überwachten Hausarrestes handelt es sich um eine durch den Insassen oder die Vollzugsbehörden ausgelöste Variante, welche ausschließlich dann genehmigt werden kann, wenn der Vollzug zuvor entsprechend erfolgreich war und die Entwicklung des Menschen keinen Missbrauch befürchten lässt. Es wird dadurch auch der vollzugliche Erfolg vor der Gewährung des elektronisch überwachten Hausarrestes abgebildet. Die Anzahl der genehmigten Anträge in der Backdoor-Variante waren 2019: 224, 2020: 243, 2021: 274. Für die Jahre 2013 bis 2016 stehen keine historischen Daten zur Verfügung.
Quelle
Cockpit; Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abt II 1)
Berechnungsmethode
Summe aller Hafttage im elektronisch überwachten Hausarrest im Verhältnis zu allen in Justizanstalten vollzogenen Belagstagen in Strafhaft.