Kennzahl fokussiert auf Qualität für die im BFA erstellten Bescheide im Asylbereich. Interne Gründe für Aufhebungen in 2. Instanz sollen möglichst geringgehalten werden. Externe Gründe (geänderte Umfeldbedingungen, Entwicklungen im Herkunftsland etc.) liegen nicht im Verantwortungsbereich des BFA und sind nicht in der Kennzahl erhalten. Das Ziel (2022: ≤30) wurde knapp nicht erreicht. Mit der Auswertung von BVwG-Erfassungstool (BERT) vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wurden insgesamt 11.052 Erkenntnisse ausgewertet. Interne Gründe können unvollständige Formulierungen sein, nicht ausreichend geführtes Ermittlungsverfahren, Fehler in der rechtlichen Würdigung oder auch die falsche Rechtsgrundlage in Einzelfällen.
Quelle
Administrative Daten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
Berechnungsmethode
Anteil durch interne Gründe (unsorgfältige Ermittlungen, Formalfehler, Interpretationsfehler) des BFA in 2. Instanz abgeänderte oder behobene Entscheidungen