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KENNZAHL

Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in 2. Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht

Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in 2. Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht

2023
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Kennzahl fokussiert auf Qualität für die im BFA erstellten Bescheide im Asylbereich. Interne Gründe für Aufhebungen in 2. Instanz sollen möglichst geringgehalten werden. Externe Gründe (geänderte Umfeldbedingungen, Entwicklungen im Herkunftsland etc.) liegen nicht im Verantwortungsbereich des BFA und sind nicht in der Kennzahl enthalten. Das Ziel (2023: ≤30) wurde knapp nicht erreicht. Mit der Auswertung von BVwG-Erfassungstool (BERT) vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wurden insgesamt 11.446 Erkenntnisse ausgewertet. Interne Gründe können unvollständige Formulierungen sein, nicht ausreichend geführtes Ermittlungsverfahren, Fehler in der rechtlichen Würdigung oder auch die falsche Rechtsgrundlage in Einzelfällen. Da die Kennzahl 2022 neu eingeführt wurde, fehlen die Istwerte von 2018 – 2021.


Quelle

Administrative Daten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

Berechnungsmethode

Anteil durch interne Gründe (unsorgfältige Ermittlungen, Formalfehler, Interpretationsfehler) des BFA in 2. Instanz abgeänderte oder behobene Entscheidungen