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KENNZAHL

Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in 2. Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht

Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in 2. Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht

2024
Kennzahl gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Für diese Kennzahl liegt noch keine Beurteilung vor. Die Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung wird im Zuge der Evaluierung vorgenommen werden.


Quelle

Administrative Daten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

Berechnungsmethode

Anteil durch interne Gründe (unsorgfältige Ermittlungen, Formalfehler, Interpretationsfehler) des BFA in 2. Instanz abgeänderte oder behobene Entscheidungen