Migration zeigt sich als komplexes und vielschichtiges Phänomen, das in den unterschiedlichen Formen der legalen Migration, der irregulären Migration sowie durch die Gewährung von internationalem Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) wirksam wird. Diese drei Bereiche stehen zueinander in Wechselwirkung.
Laut dem Mid Year Trends-Report vom UNHCR waren im Juni 2024 weltweit 122,6 Millionen Menschen auf der Flucht – und somit 5,3 Millionen Menschen (oder 5 Prozent) mehr als noch Ende 2023. Der Trend bei der weltweiten Vertreibung zeigte auch 2024 keine Anzeichen einer Verlangsamung. Zahlreiche internationale Konflikte, Gewalt, Armut und auch der Klimawandel verursachen große Migrationsbewegungen deren Entwicklung nicht detailliert abschätzbar ist. Afghanistan mit 6,4 Millionen, Syrien mit 6,3 Millionen, Venezuela mit 6,1 Millionen, die Ukraine mit 6,0 Millionen und der Sudan mit 1,5 Millionen sind die größten Herkunftsländer von Flüchtlingen. Die Islamische Republik Iran mit 3,8 Millionen und die Türkei mit 3,1 Millionen Flüchtlingen beherbergten die größten Bevölkerungsgruppen weltweit. Deutschland lag mit 2,7 Millionen an vierter Stelle.
2024 wurden in den 27 EU-Mitgliedsstaaten 997.300 Asylanträge gestellt, davon waren 912.410 Erstanträge. Nimmt man die vier EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, die bezüglich des Asylsystems eng mit den EU-Staaten verbunden sind, hinzu, waren es 1,03 Millionen Asylanträge (davon 0,94 Millionen erstmalige Anträge). Im Vorjahr wurden noch 1.130.870 Asylanträge gestellt, das bedeutet einen Rückgang von 133.570 Anträgen oder knapp 12 %. 2024 wurden die meisten Asylanträge von Schutzsuchenden aus Syrien (151.505), Afghanistan (77.400) und Venezuela (73.120) gestellt. 47 Prozent der AsylwerberInnen stammten aus asiatischen Staaten (inklusive der Türkei), 26 aus afrikanischen, 19 aus amerikanischen und 7 aus europäischen Herkunftsstaaten (rechnet man die Türkei zu Europa, war der Anteil von Asien 42 Prozent, jener von Europa 12). Die Asylsysteme der 27 EU-Staaten stehen trotz des Rückgangs der Antragszahlen unter hohem Druck.
Die Entwicklung der Antragszahlen in Österreich ist fallend von 59.232 (2023) auf 25.360 (- 57 % 2024). Diese Verminderung an Asylwerbern spiegelt sich auch an der Platzierung Österreichs im EU-Vergleich wider – Österreich rutschte von Platz 4 im Jahr 2022 auf Platz 6 im Jahr 2023 und Platz 8 im Jahr 2024. Das Ziel wurde überplanmäßig erreicht. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist 2024 infolge des massiven Zustroms im Jahr 2022 (Altlasten) weiter von 3,3 Monaten 2022, 4,2 Monaten 2023 auf 6,2 Monate 2024 angestiegen. Das Ziel konnte nicht erreicht werden. Die Dauer bei Verfahren von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten ist mit 215 Tagen (2022:46 Tage, 2023 86 Tage) aufgrund der immer noch hohen Asylantragszahlen der Vorjahre gestiegen, dadurch erhöht sich die Liegedauer bei den offenen Verfahren. Das Ziel von 25 Tagen konnte nicht erreicht werden. Die Zahl der offenen Verfahren zum 31.12.2024 ist auf 16.335 (2022 44.384, 2023 28.417) zurückgegangen, was eine positive Entwicklung darstellt. Das Ziel wurde überplanmäßig erreicht. Der Wert der Anzahl der Grundversorgten pro Jahr (durchschnittlich 79 Grundversorgte pro 100.000 Einwohner, 2022: 83, 2023 92) konnte reduziert werden. Die weiterhin hohe Anzahl von Vertriebenen aufgrund des Ukrainekrieges beeinflusst die Kennzahl, der Zielwert wurde jedoch überplanmäßig erreicht.
Zu einem effektiven Qualitätsmanagement im Asylbereich zählt auch, die Ergebnisse einer Evaluierung zu unterziehen. Im Jahr 2022 wurde eine neue Kennzahl entwickelt, die sich auf die Quote der ausschließlich inhaltlich im Verantwortungsbereich des BFA verursachten Behebungen von Entscheidungen des BFA in 2. Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht bezieht und somit die Qualität treffsicherer abbildet. Im Jahr 2022 lag die Quote bei 32 %, 2023 bei 34% und 2024 bei 35 %. Das Ziel wurde überwiegend erreicht.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist es den Missbrauch des Systems zurückzudrängen und rechtskräftige und durchsetzbare Rückkehrentscheidungen möglichst zeitnah zu vollziehen.
Von den 13.568 Außerlandesbringungen im Jahr 2024 (2023 12.900) erfolgten 6.595 (2023: 6.910) eigenständig nach einem entsprechenden rechtskräftigen Bescheid der Behörde (48,6 Prozent) und vor einer drohenden zwangsweisen Abschiebung. Weitere 6.973 Außerlandesbringungen (2023: 5.990) wurden zwangsweise durchgeführt (51,4 Prozent). Insgesamt hat sich die Anzahl der Außerlandesbringungen im Vergleich zum Jahr 2023 erhöht, das Ziel wurde überplanmäßig erreicht. Betrachtet man nur die Abschiebungen, beträgt die prozentuale Erhöhung 16 Prozent. Die Ziele für 2024 konnten bei den zwangsweisen Ausreisen überplanmäßig erreicht werden. Der Anteil der freiwilligen Ausreisen reduzierte sich in den letzten Jahren von 64 % 2022 auf 49 % 2024, womit das Ziel von mindestens 50 % überwiegend erreicht wurde. Vor diesem Hintergrund werden in den Jahren 2025 und 2026 mindestens 3.500 verpflichtende Rückkehrberatungen als Ziel festgelegt.
Die Anzahl der Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz vor dem BFA stieg von 1.768 im Jahr 2023 auf 2.246 2024, das Ziel von mindestens 3.000 konnte aber nicht erreicht werden.
Ein weiterer Faktor ist der Leistungsmissbrauch im Bereich der Grundversorgung, hier wurden 59.492 Fälle identifiziert (2022: 47.053, 2023 56.747), die dann zum weiteren Vollzug den zuständigen Stellen in den Ländern übermittelt werden (Ziel 50.000). Die hohe Dichte fremdenrechtlicher Kontrollen soll beibehalten werden, 2024 hat das BFA an 1.334 (2022: 865, 2023 1.328) Schwerpunktaktionen mit den Landespolizeidirektionen teilgenommen, das Jahresziel mit 800 Schwerpunktaktionen wurde deutlich übertroffen.
Das Ziel von mindestens 15 % im Bereich der Frauenquote in Reintegrationsprogrammen konnte überplanmäßig erreicht werden, hier ist mit 22,5 % eine kleine Steigerung im Vergleich zum Jahr 2023 (21,6 %) zu vermelden.
Die Anzahl beratener bzw. teilnehmender Frauen im Rahmen von Projekten mit Förderschwerpunkt „Asylwerberinnen“ lag mit 2.930 unter dem Ziel und bedeutete im Vergleich zum Vorjahreswert (2023: 3.521) einen Rückgang. Die Zielerreichung steht in enger Abhängigkeit zur tatsächlich erfolgten Projektauswahl und einer mit den im Bundesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleisteten Finanzierung, hängt aber auch vom Frauenanteil der potenziellen Zielgruppe ab.
Das Wirkungsziel wurde aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung den SDG-Unterzielen 5.2 „Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen“, 10.7 „Eine geordnete sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik“ und 16.1 „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern“ zugeordnet.