Migration zeigt sich als komplexes und vielschichtiges Phänomen, das in den unterschiedlichen Formen der legalen Migration, der irregulären Migration sowie durch die Gewährung von internationalem Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) wirksam wird. Diese drei Bereiche stehen zueinander in Wechselwirkung.
Mindestens 110 Millionen Menschen auf der ganzen Welt waren laut UNHCR 2023 gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen. Darunter sind fast 36,4 Millionen Flüchtlinge, von denen etwa die Hälfte unter 18 Jahren alt ist. Hinzu kommen Millionen staatenlose Menschen, denen eine Staatsangehörigkeit verweigert wurde und die keinen Zugang zu grundlegenden Rechten wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und Bewegungsfreiheit haben. Der Trend bei der weltweiten Vertreibung zeigte auch 2023 keine Anzeichen einer Verlangsamung. Der Konflikt im Sudan hat neue Fluchtbewegungen ausgelöst und die Gesamtzahl der Vertriebenen damit weiter ansteigen lassen. Damit ist die Zahl der weltweit Vertriebenen steigend. Einer von 73 Menschen auf der Erde musste aufgrund von Konflikten oder Verfolgung aus seiner Heimat fliehen. Zahlreiche internationale Konflikte, Gewalt, Armut und auch der Klimawandel verursachen große Migrationsbewegungen deren Entwicklung nicht detailliert abschätzbar ist. Nachdem die Unruhen in Syrien seit 2011 nicht abklingen, bleibt das Land weiterhin das größte Herkunftsland von Flüchtlingen (6,5 Millionen gem. UNHCR), gefolgt von, Afghanistan und Ukraine, insgesamt 52 % der Flüchtlinge kommen aus diesen drei Ländern. Die Islamische Republik Iran und die Türkei beherbergten mit jeweils 3,4 Millionen Flüchtlingen die größten Bevölkerungsgruppen weltweit. Deutschland lag mit 2,5 Millionen an dritter Stelle, gefolgt von Kolumbien mit etwas weniger als 2,5 Millionen und Pakistan mit 2,1 Millionen Flüchtlinge. Der Migrationsdruck in diesen Ländern ist enorm. Die Abkommen zwischen der EU und der Türkei, aber auch Ägypten und dem Libanon sind wichtige politische Grundlagen, um den Migrationsdruck in Europa zu senken.
2023 haben in der Europäischen Union so viele Menschen Asyl beantragt wie seit 2015/2016 nicht mehr. Nach Angaben der EU-Asylagentur (EUAA) stellten in den 27 EU-Staaten sowie in der Schweiz und Norwegen insgesamt 1,1 Mio. Schutzsuchende einen Antrag auf Asyl – das sind um 18 Prozent mehr als 2022. Höhere Zahlen wurden nur in den Jahren 2015 und 2016 verzeichnet. Die größten Gruppen von Asylbewerbern waren Syrer (181.000 Anträge) und Afghanen (114,000). Hinzu kamen rund 4,4 Mio. Flüchtlinge aus der Ukraine, die in der EU allerdings nicht Asyl beantragen müssen und somit nicht in den Zahlen erfasst sind. Die Asylsysteme der 27 EU-Staaten geraten angesichts der hohen Antragszahlen immer mehr unter Druck.
Die Entwicklung der Antragszahlen in Österreich ist fallend von 112.272 (2022) auf 59.232 (-47% 2023). Diese Verminderung an Asylwerbern spiegelt sich auch an der Platzierung Österreichs im EU-Vergleich wider – Österreich rutschte von Platz 4 im Jahr 2022 auf Platz 6 im Jahr 2023, liegt jedoch weiter vorne unter den vorrangigen Zielländern. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist 2023 infolge des massiven Zustroms im Jahr 2022 (Altlasten) weiter von 3,3 Monaten 2022 auf 4,2 Monate angestiegen. Die Dauer bei Verfahren von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten ist mit 86 Tagen (2022:46 Tage) aufgrund der immer noch hohen Asylantragszahlen gestiegen, dadurch erhöht sich die Liegedauer bei den offenen Verfahren. Das Ziel von 25 Tagen konnte nicht erreicht werden. Die Zahl der offenen Verfahren zum 31.12.2023 ist auf 28.417 (2022 44.384) zurückgegangen, was eine positive Entwicklung darstellt. Der hohe Wert der Anzahl der Grundversorgten pro Jahr (durchschnittlich 92 Grundversorgte pro 100.000 Einwohner, 2022: 83) ist auf die weiterhin hohe Anzahl von Vertriebenen aufgrund des Ukrainekrieges zurückzuführen, der Zielwert wurde jedoch erreicht.
Zu einem effektiven Qualitätsmanagement im Asylbereich zählt auch, die Ergebnisse einer Evaluierung zu unterziehen. Im Jahr 2022 wurde neue Kennzahl entwickelt, die sich auf die Quote der ausschließlich inhaltlich im Verantwortungsbereich des BFA verursachten Behebungen von Entscheidungen des BFA in 2. Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht bezieht und somit die Qualität treffsicherer abbildet. Im Jahr 2022 lag die Quote bei 32%, Im Jahr 2023 lag die Quote bei 34%.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist es den Missbrauch des Systems zurückzudrängen und rechtskräftige und durchsetzbare Rückkehrentscheidungen möglichst zeitnah zu vollziehen.
Von den 12.900 Außerlandesbringungen im Jahr 2023 (2022 12.550) erfolgten 6.910 (2022: 8.079) eigenständig nach einem entsprechenden rechtskräftigen Bescheid der Behörde (53 Prozent) und vor einer drohenden zwangsweisen Abschiebung. Weitere 5.990 Außerlandesbringungen (2022: 4.471) wurden zwangsweise durchgeführt (47 Prozent). Insgesamt hat sich die Anzahl der Außerlandesbringungen im Vergleich zum Jahr 2022 erhöht. Betrachtet man nur die Abschiebungen, beträgt die prozentuale Erhöhung 41 Prozent. Die Ziele für 2023 konnten sowohl bei den gesamten Außerlandesbringungen als auch beim Anteil der freiwilligen Ausreisen und Anteil der zwangsweisen Ausreisen jedenfalls überplanmäßig erreicht werden.
Die Anzahl der Aberkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz vor dem BFA ging von 2.174 im Jahr 2022 auf 1.768 zurück.
Ein weiterer Faktor ist der Leistungsmissbrauch im Bereich der Grundversorgung, hier wurden 56.747 Fälle identifiziert (2021: 15.276, 2022: 47.053), die dann zum weiteren Vollzug den zuständigen Stellen in den Ländern übermittelt werden. Im Verlauf des Jahres 2022 wurden die Vertriebenen aus der Ukraine im Kontrollsystem integriert, aufgrund der dadurch gestiegenen Grundgesamtheit ist die Anzahl der Verdachtsfälle stark angestiegen. Weitere Schwerpunkte werden künftig gesetzt. Die hohe Dichte fremdenrechtlicher Kontrollen soll beibehalten werden, 2023 hat das BFA an 1.328 (2022: 865) Schwerpunktaktionen mit den Landespolizeidirektionen teilgenommen, das Jahresziel mit 800 Schwerpunktaktionen wurde deutlich übertroffen.
Das Ziel im Bereich der Frauenquote in Reintegrationsprogrammen konnte erreicht werden, hier ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2022 zu vermelden.
Die Anzahl beratener bzw. teilnehmender Frauen im Rahmen von Projekten mit Förderschwerpunkt „Asylwerberinnen“ lag mit 3.521 unter dem Ziel, aber relativ gleichbleibend im Vergleich zum Vorjahreswert (2022: 3.674). Die Zielerreichung steht in enger Abhängigkeit zur tatsächlich erfolgten Projektauswahl und einer mit den im Bundesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleisteten Finanzierung, hängt aber auch vom Frauenanteil der potenziellen Zielgruppe ab.
Das Wirkungsziel wurde aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung den SDG-Unterzielen 5.2 „Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen“, 10.7 „Eine geordnete sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik“ und 16.1 „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern“ zugeordnet.