MASSNAHME
Schutz für Frauen und Mädchen in Krisengebieten
Gewährung von Schutz und Sicherstellung von Gleichstellung in Förderprojekten für Frauen und Mädchen aus Krisengebieten
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl im Rahmen von Projekten mit Förderschwerpunkt „Asylwerberinnen“ beratenen bzw. teilnehmenden Frauen/Jahr
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
3.521Anzahl
Zielzustand
4.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Zielerreichung steht in enger Abhängigkeit zur tatsächlich erfolgten Projektauswahl und einer mit den im Bundesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleisteten Finanzierung. Die 3.521 beratenen Frauen im Jahr 2023 wurden durch die BBU-Rechtsberatung, durch die BBU Rückkehrberatung, durch die Seefar und durch andere Projektpartner beraten. Alleinstehende Männer machen einen überwiegenden Anteil der Asylwerber.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
4.667
Quelle
Administrative Aufzeichnungen BMI
Berechnungsmethode
Anzahl der im Rahmen von Projekten mit Förderschwerpunkt „Asylwerberinnen“ beratenen bzw. teilnehmenden Frauen/Jahr