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KENNZAHL

Behebungsquote von Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in 2. Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht

2022
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Kennzahl fokussiert auf Qualität für die im BFA erstellten Bescheide im Asylbereich. Interne Gründe für Aufhebungen in 2. Instanz sollen möglichst geringgehalten werden. Externe Gründe (geänderte Umfeldbedingungen, Entwicklungen im Herkunftsland etc.) liegen nicht im Verantwortungsbereich des BFA und sind nicht in der Kennzahl erhalten. Das Ziel (2022: ≤30) wurde knapp nicht erreicht. Mit der Auswertung von BVwG-Erfassungstool (BERT) vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wurden insgesamt 11.052 Erkenntnisse ausgewertet. Interne Gründe können unvollständige Formulierungen sein, nicht ausreichend geführtes Ermittlungsverfahren, Fehler in der rechtlichen Würdigung oder auch die falsche Rechtsgrundlage in Einzelfällen.


Quelle

Administrative Daten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

Berechnungsmethode

Anteil durch interne Gründe (unsorgfältige Ermittlungen, Formalfehler, Interpretationsfehler) des BFA in 2. Instanz abgeänderte oder behobene Entscheidungen