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KENNZAHL

Frauenanteil in universitären Leitungsorganen

Frauenanteil in universitären Leitungsorganen

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Universitätsgesetz ist eine Frauenquote von mindestens 50 % für universitäre Kollegialorgane verankert. Seit Inkrafttreten der Bestimmung im Oktober 2009 hat sich die Präsenz von Frauen in den obersten Organen (Rektorat, Universitätsrat, Senat) sukzessive erhöht. 2021 konnte ein Meilenstein in der Hochschulgeschichte erreicht werden: In den Rektoraten wurde ein Frauenanteil von 50 % erreicht, damit waren im universitären Topmanagement gleich viele Frauen wie Männer tätig. Betrachtet man mit Vorstand/Geschäftsführung bzw. Aufsichtsrat die privatwirtschaftlichen Äquivalente von Rektorat bzw. Universitätsrat, so lagen diese bei den Top-200 Unternehmen in Österreich bei geringen 10,5 % (Vorstand/Geschäftsführung) bzw. 25,5 % (Aufsichtsrat).
Der Personalzuwachs und damit auch die Möglichkeit, die Frauenanteile entsprechend zu steigern, wird in den nächsten Jahren geringer ausfallen. Um genderkompetente Entscheidungsprozesse in Leitungsorganen und -gremien sicherzustellen, setzt das BMBWF zahlreiche Maßnahmen, u.a. folgende:
• Sichtbarmachung und Förderung von Maßnahmen zur Stärkung geschlechtergerechter Auswahlprozesse: Verbreiterung von Genderkompetenz u.a. bei in Auswahlverfahren handelnden Akteurinnen und Akteuren: Zur Förderung eines geschlechtergerechten Kulturwandels zum Abbau struktureller Barrieren hat die österreichische Hochschulkonferenz 2018 ein Empfehlungspapier zur „Verbreiterung von Genderkompetenz in hochschulischen Prozessen“ verabschiedet.
• Unterstützung der Toolbox der Gender-Plattform (Zusammenschluss der gesetzlich an öffentlichen Universitäten eingerichteten Koordinationsstellen für Gleichstellung, Frauenförderung und Geschlechterforschung – www.genderplattform.at)
• Jährliche Veröffentlichung eines BMBWF-Berichts zur Umsetzung der 50%-Frauenquote in universitären Kollegialorganen


Quelle

uni:data (www.unidata.gv.at)

Berechnungsmethode

Frauenanteil bei den universitären Leitungsorganen (Rektorat, Universitätsrat, Senat) in %