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KENNZAHL

Dauerbezieher:innen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b BPGG Gesamt

Dauerbezieher:innen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) Gesamt

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Auch im Jahr 2024 wurde die 24-Stunden-Betreuung mit durchschnittlich rd. 22.200 Förderbezieher:innen pro Monat gut angenommen. Zum Vorjahr 2023 ist jedoch lediglich eine geringfügige Steigerung zu verzeichnen. Dies ist möglicherweise noch immer auf den Entfall des Pflegeregresses zurückzuführen, wodurch seit 1. Jänner 2018 ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, deren Erb:innen und deren Geschenknehmer:innen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig ist. Ebenfalls ist die hohe Inflation – als Auswirkung des Ukraine-Kriegs (wie z. B. Preisanstieg bei Energiekosten u. a.) – zu berücksichtigen.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen