Eine wesentliche Voraussetzung für ein chancengleiches, selbstbestimmtes Leben ist ein Leben frei von Gewalt. Auch in Zukunft soll sichergestellt sein, dass jede gewaltbetroffene Frau, die sich an ein Gewaltschutzzentrum wendet, beraten und betreut und niemand abgewiesen wird. Die Gewaltschutzzentren haben den Auftrag, Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking aller Geschlechter und unabhängig des Alters zu betreuen, wobei der Anteil der weiblichen Betroffenen in den vergangenen Jahren immer mehr als 80% betragen hat. Die Zahl der Personen, die sich an die Gewaltschutzzentren wandten, war bis 2017 steigend, ging 2018 leicht zurück und stieg wieder ab 2019:
2017: 17.974 Klient/innen (15.012 weibliche Betroffene und 2.962 männliche Betroffene). Der Anteil der weiblichen Betroffenen betrug 83,5%, der Anteil der männlichen Betroffenen 16,5%.
2018: 17.415 Klient/innen (14.660 weibliche Betroffene und 2.755 männliche Betroffene). Der Anteil der weiblichen Betroffenen betrug 84,1%, der Anteil der männlichen Betroffenen 15,9%.
2019: 18.657 Klient/innen (15.641 weibliche Betroffene und 3.016 männliche Betroffene). Der Anteil der weiblichen Betroffenen betrug 83,5%, der Anteil der männlichen Betroffenen 16,5%.
2020: 19.523 Klient/innen (15.957 weibliche Betroffene und 3.566 männliche Betroffene). Der Anteil der weiblichen Betroffenen betrug 81,7%, der Anteil der männlichen Betroffenen 18,3%.
2021: 20.748 Klient/innen (16.914 weibliche Betroffene und 3.834 männliche Betroffene). Der Anteil der weiblichen Betroffenen betrug 81,5%, der Anteil der männlichen Betroffenen 18,5%.
2022: 22.237 Klient/innen (17.892 weibliche Betroffene, 4.341 männliche Betroffene und 4 diverse Personen). Der Anteil der weiblichen Betroffenen betrug 80,5%, der Anteil der männlichen Betroffenen 19,5%.
2023: 23.318 Klient/innen (18.510 weibliche Betroffene, 4.803 männliche Betroffene und 5 diverse Personen). Der Anteil der weiblichen Betroffenen betrug 79,4%, der Anteil der männlichen Betroffenen 20,6%.
2024: 23.742 Klient/innen: Die Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nicht möglich, da die entsprechenden Daten erst nach dem Redaktionsschluss dieses Berichts übermittelt werden.
Die 2024 erreichte Quote von 100% ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Gewaltschutzzentren vertraglich verpflichtet sind, alle hilfesuchenden Personen zu beraten.
Quelle
Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt
Berechnungsmethode
Prozentanteil der bei den Gewaltschutzzentren betreuten Frauen bezogen auf die Gesamtzahl der bei den Gewaltschutzzentren hilfesuchenden Frauen