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KENNZAHL

Gewährte Prozessbegleitungen (differenziert nach Geschlecht, Gleichstellungskennzahl) Gesamt

Gewährte Prozessbegleitungen (differenziert nach Geschlecht, Gleichstellungskennzahl) Gesamt

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Nach § 66b StPO haben Opfer bestimmter Delikte (vor allem von Gewalt- und Sexualdelikten) sowie in bestimmten Fällen auch deren Bezugspersonen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist. Die Prozessbegleitung wird von bewährten und geeigneten Opferhilfeeinrichtungen auf der Grundlage von Förderungsverträgen mit dem BMJ gewährt.
Die Inanspruchnahme von Prozessbegleitung ist bis 2019 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2020 kam es bedingt durch die aufgrund der COVID-19 Pandemie verhängten Lockdown-Maßnahmen zu einem leichten Rückgang der im Rahmen der Prozessbegleitung betreuten Personen. Ab dem Jahr 2021 ist die Inanspruchnahme von Prozessbegleitung sowohl durch weibliche als auch durch männliche Opfer wieder deutlich angestiegen. Dieser steigende Trend hat sich auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Die aufgrund der langfristigen Entwicklung prognostizierten Zielwerte wurden damit sowohl bei den weiblichen als auch bei den männlichen Opfern und somit auch insgesamt deutlich überschritten.
Die stark gestiegene Inanspruchnahme von Prozessbegleitung in den letzten Jahren dürfte auch auf die im August 2022 vom BMJ gestartete österreichweite Informationskampagne zurückzuführen sein. Zweck dieser Kampagne war es, den Bekanntheitsgrad der Prozessbegleitung zu erhöhen und besonders Menschen, die Opfer von Gewalt oder Hass im Netz geworden sind, über das kostenlose Angebot zu informieren.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Prozessbegleitungs-Datenbank (Abt. III 4)

Berechnungsmethode

Anzahl der Personen, denen Prozessbegleitung gewährt wurde, differenziert nach Geschlecht