Das Wirkungsziel 2 ist als Gleichstellungsziel auf den Schutz und die Unterstützung besonders schutzwürdiger Gruppen ausgerichtet (wie insbesondere Kinder und Jugendliche, in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtige Personen und Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten), es trägt damit zu SDG 5.1 („Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden“) und 16.3 („Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten“) bei. Durch die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz können nicht nur besonders Schutzwürdige rechtlich unterstützt werden, darüber hinaus wird das Vertrauen in das Rechtssystem bestärkt.
Die einvernehmlichen Lösungen in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sind stabil auf einem erfreulich guten Niveau, gleiches gilt für die Abklärungen durch Erwachsenenschutzvereine. Mit dem am 1.7.2018 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden die Aufgaben der vom BMJ anerkannten und geförderten Erwachsenenschutzvereine maßgeblich erweitert. Nach einem deutlichen Anstieg im Jahr 2021 bewegen sich die Fallzahlen auf einem stabil hohen Niveau.
Nach § 66b StPO haben Opfer bestimmter Delikte (vor allem von Gewalt- und Sexualdelikten), sowie in bestimmten Fällen auch deren Bezugspersonen, Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist. Diese Maßnahme trägt sowohl zur Gleichstellung von Frauen und Männern, als auch zum Schutz vor Gewalt bei. Die Prozessbegleitung wird von bewährten und geeigneten Opferhilfeeinrichtungen auf der Grundlage von Förderungsverträgen mit dem BMJ gewährt. Abgesehen vom Jahr 2020 verzeichnet die Prozessbegleitung steigende Inanspruchnahme, sowohl durch weibliche als auch durch männliche Opfer. Die aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre prognostizierten Zielwerte wurden daher weiterhin überschritten.
Auch die Nachfrage nach Kinderbeiständen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Nur im Jahr 2022 kam es einmalig zu einem Rückgang der Namhaftmachungen von Kinderbeiständen durch die Justizbetreuungsagentur. Seit dem Jahr 2023 konnte ein kontinuierlicher Anstieg verzeichnet werden. Die Gründe für diesen massiven Anstieg sind dem BMJ nicht bekannt; die Entscheidung über die Bestellung eines Kinderbeistands liegt in der alleinigen Ingerenz der unabhängigen Rechtsprechung.
Zwei der vier Kennzahlen wurden „überplanmäßig erreicht“, das Wirkungsziel kann damit insgesamt als „zur Gänze erreicht“ beurteilt werden.
Auch die Maßnahmen zur Erreichung des Wirkungsziels haben sich sehr gut entwickelt. Im Rahmen der Förderung der Diversitätskompetenz besteht ein großes Angebot an spezifischen Veranstaltungen (wie z.B. Seminare und E-Learning Programme) zur Schärfung des Bewusstseins der Justiz-Bediensteten für soziale, kulturelle und ethnische Vielfalt. Seit dem Jahr 2021 verfolgt das BMJ im Rahmen einer Arbeitsgruppe ein Projekt zum Gedenken der strafrechtlichen Verfolgung von Angehörigen der LGBTIQ Community in der zweiten Republik und hat dafür eine Studie „Befreiter Regenbogen – Die Beseitigung von Verfolgung und Diskriminierung in Österreich 1945–2024“ beauftragt. Im Jahr 2024 erfolgte die Veröffentlichung der Studie und der digitalen Gedenkplattform „www.diskriminiert.at“. Im Jahr 2025 sollen Visualisierungen der Entschuldigungsbotschaft an Gerichten in ganz Österreich angebracht werden, die zur digitalen Gedenkplattform führen.