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KENNZAHL

Einigungsquote in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, in denen die Familien- und Jugendgerichtshilfe beauftragt wurde

Einigungsquote in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, in denen die Familien- und Jugendgerichtshilfe beauftragt wurde

2024
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Nach § 106a AußStrG unterstützt die Familiengerichtshilfe das Gericht in dessen Auftrag in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Im Sinne einer nachhaltigen Lösung familiärer Konflikte soll dabei nach Möglichkeit eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten angestrebt werden.
Im Jahr 2024 konnte in rund 21% aller von den Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe erledigten Aufträge in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten erzielt werden. Dieser Prozentsatz ist gegenüber dem Vorjahr (21%) leicht zurückgegangen. Das angestrebte Ziel (Einigungsquote von 22% aller von den Mitarbeiter:innen der Familiengerichtshilfe erledigten Fälle) konnte im Berichtsjahr im Wesentlichen erreicht werden.
Ob Parteien in Obsorge- oder Kontaktrechtverfahren einvernehmliche Lösungen finden, hängt primär von der Kompromissbereitschaft der Parteien ab. Die FJGH kann bei der Lösungsfindung bloß unterstützen. Dazu wird aber seit Jahren von einem Trend in Richtung vermehrter Hochkonflikthaftigkeit berichtet. Zudem sind nicht alle Produkte, mit denen die Familien- und Jugendgerichtshilft (FJGH) beauftragt werden kann, gleichermaßen geeignet, einvernehmliche Lösungen zu finden. Während die Familiengerichtshilfe vermehrt beauftragt wird, ist diese Anfallssteigerung nicht auf alle Produkte gleichmäßig verteilt. Beim Clearing, in welchem einvernehmliche Lösungen am wahrscheinlichsten sind, war sogar ein rückläufiger Trend zu verzeichnen.
Historische Werte für diese Kennzahl (vor 2015) stehen nicht zur Verfügung.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Statistik Familiengerichtshilfe (Abt. III 4)

Berechnungsmethode

Verhältnis der von der Familien- und Jugendgerichtshilfe erzielten einvernehmlichen Lösungen zur Gesamtzahl der erledigten Aufträge in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren