Begünstigte behinderte Frauen in einem aufrechten Dienstverhältnis: 2023: 31.064, 2024: 32.554. Seitens des BMASGPK werden Maßnahmen, wie etwa die Ausdehnung der Lohnförderungen (z.B. Inklusionsförderung, Inklusionsförderung Plus, Inklusionsförderung zur Unterstützung von Frauen) gesetzt, um die Entwicklung positiv zu beeinflussen und Anreize und Impulse zu schaffen, welche es für Unternehmen attraktiv machen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Zudem startete 2021 das NEBA-Betriebsservice mit seinem unternehmenszentrierten Fokus, um Betriebe bei der Gestaltung/Umgestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf unterschiedlichen Ebenen (organisatorisch, strukturell) zu unterstützen. Durch diese Maßnahmen ist es gelungen, die berufliche Teilhabe von Frauen mit Behinderungen auch in Krisenzeiten zu sichern und von 2023 auf 2024 auf 62,3% zu erhöhen. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Beschäftigungssituation ebenso stark von der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Situation abhängig ist. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die begünstigten Behinderten kontinuierlich älter und damit schwerer vermittelbar werden.
Berechnungsmethode
Verhältnis zwischen der Anzahl der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis (UB, SB, GF) und der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten im erwerbsfähigen Alter; Definition begünstigte Behinderte gem. § 2 Behinderteneinstellungsgesetz