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KENNZAHL

Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a BPGG erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege verhindert sind Männer

pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Männer

2024
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Es haben im letzten Jahr weniger Männer als geplant um eine Zuwendung nach §21a BPGG angesucht. Mögliche Gründe dafür sind seitens der Zuwendungswerber:innen das Nichterreichen der Mindestabwesenheitsdauer von drei Tagen und der eingeschränkte Personenkreis. Um dem entgegenzuwirken werden laufend Maßnahmen gesetzt, um die Situation der pflegenden Angehörigen zu verbessern und zu stärken. So kann seit 1. September 2024 die finanzielle Unterstützung für Hauptpflegepersonen für eine Ersatzpflege bereits ab dem ersten Tag bezogen werden. Weiters wurde der Kreis der Zuwendungswerber:innen ausgeweitet.


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Anzahl der unterstützten Personen