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MASSNAHME

Weiterentwicklung öffentlicher Dienst

Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes

2024
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Allgemeiner Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes (Schulnote)

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

1,35

Schulnote (1-5)

Zielzustand

1,5

Schulnote (1-5)

Erläuterung der Entwicklung

Als Berechnungsmethode wurde, wie in den Vorjahren, die durchschnittliche Bewertung aller Seminare und Online-Trainings hinsichtlich des Gesamteindrucks auf Basis aller eingelangten elektronischen Feedbacks der Teilnehmer/innen ausgewertet. Hier liegt die Kennzahl für das Jahr 2024 bei 1,35 (2023: 1,36). Die Verwaltungsakademie des Bundes leistet über praxisnahe und professionelle Angebote einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen im öffentlichen Dienst und ist ein zentraler Ort der Vernetzung über die Ressortgrenzen hinweg.
Das VAB-Bildungsangebot umfasst neben den beiden Einstiegsausbildungen (Grundausbildung und Lehrlinge) über 500 Seminare in den folgenden neu strukturierten Fachbereichen der Fort- und Weiterbildung: Kommunikation und Gesundheit, Leadership und Coaching, Personal und Organisation, Public Management und Governance, Recht und Legistik, Sprachen und Digitale Anwendungen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

1,66


Quelle

BKA – VAB Feedbackbogen

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Bewertung der Seminare durch Teilnehmer/innen hinsichtlich des allgemeinen Nutzens nach dem Schulnotenprinzip

Kennzahl: Zufriedenheits- bzw. Zielerreichungsgrad im Rahmen des Cross Mentoring Programms für weibliche Nachwuchsführungskräfte

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

86

%

Zielzustand

75

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Fokus des Cross Mentoring Programms des Bundes stehen motivierte, an Karriere interessierte weibliche Mitarbeiterinnen. Als Instrument der Personalentwicklung bietet es den Mentees die Möglichkeit, ihren Standort zu bestimmen, um sich anschließend im Sinne eines festzulegenden Ziels weiterzuentwickeln. Die Durchführung des Programms Cross Mentoring signalisiert die Bereitschaft, Frauen individuell zu fördern, sie strategisch auf bestimmte berufliche Positionen vorzubereiten und ihnen bewusst den Einstieg in neue berufliche Kontaktnetze zu erleichtern. Im Programmjahr 2023/24 (September 2023 bis Juni 2024) nahmen rund 120 Mentorinnen, Mentoren und Mentees aller Bundesministerien, der Parlamentsdirektion und des Rechnungshofes am Cross Mentoring des Bundes teil. Die vorliegende Kennzahl bildet den Kreis der sehr oder überwiegend zufriedenen Teilnehmenden am Programm ab (subjektive Einschätzung im Rahmen einer Online-Evaluierung). Die Beurteilung „teilweise zufrieden“ fießt nicht ein.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

86


Quelle

BKA - Evaluierung mithilfe eines Online-Fragebogens

Berechnungsmethode

Anteil der sehr oder überwiegend zufriedenen Teilnehmenden sowie Ausmaß der Zielerreichung

Kennzahl: Verwaltungseinrichtungen die den CAF-Gütesiegel Prozess erfolgreich durchlaufen haben (kumulativ - seit dem Jahr 2011)

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

26

Anzahl

Zielzustand

25

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der kontinuierliche Einsatz von Qualitätsmanagement-Instrumenten wie dem CAF soll gewünschte Verbesserungen der Qualität und die Weiterentwicklung von Organisationen sichern sowie die Transparenz und Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen fördern. Organisationen des öffentlichen Dienstes können nach der Implementierung des CAF seit dem Jahr 2011 das Zertifikat „CAF-Gütesiegel / Effective CAF-User“ beim Österreichischen CAF-Zentrum (im Auftrag des Bundeskanzleramts und vom KDZ, dem Zentrum für Verwaltungsforschung, betrieben) beantragen. Dabei handelt es sich um ein Prozess-Feedback durch zwei erfahrene, externe CAF-Expert/innen (sogenannte CAFFEX) auf Grundlage von Fragebögen und Interviews im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs. Bestätigt werden durch das Gütesiegel einerseits die korrekte Verwendung des CAF und andererseits die Effektivität des eingeschlagenen Weges zur Weiterentwicklung im Sinne des Qualitätsmanagements. Die Kennzahl misst wie viele Organisationen seit dem Jahr 2011 den CAF-Gütesiegel-Prozess erfolgreich durchlaufen haben. Hat eine Organisation den Gütesiegel-Prozess mehrfach absolviert, wird sie nur einmal gezählt. Im Jahr 2024 konnten drei neue Organisationen zertifiziert werden bzw. wurden fünf weitere Organisationen rezertifiziert. Der Zielwert für das Jahr 2024 (25) wurde mit einer Zahl von 26 CAF-Gütesiegel-Organisationen somit leicht übertroffen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

19


Quelle

BKA

Berechnungsmethode

Österreichische Verwaltungseinrichtungen, die den CAF-Gütesiegel Prozess erfolgreich durchlaufen haben (kumulativ – seit dem Jahr 2011)

Meilenstein: Ausarbeitung von legistischen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen im Bundesdienst

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Dienstrechtsnovellen 2023 und 2024 wurden beschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die beiden geplanten Dienstrechtsnovellen wurden im Jahr 2022 im Parlament beschlossen und umfassten unter anderem Attraktivierungsmaßnahmen wie eine Erhöhung der Einstiegsgehälter von Bundesbediensteten, den Entfall der Ausbildungsphase für Vertragsbedienstete, die Neuordnung des Verwaltungspraktikums sowie den Ausbau des Quereinstiegsmodells im Lehrpersonenbereich. Weiters beinhalteten sie Ökologisierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Möglichkeit des Jobrads. Im Bereich der Compliance wurde eine klare Rechtsgrundlage für Sponsoring geschaffen. Auch wurden die Möglichkeiten zu Elternteilzeit und Pflegefreistellung erweitert.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Die Dienstrechtsnovellen 2023 und 2024 und eine Besoldungsreform wurden beschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

2023 wurden gesetzliche Änderungen wie die Abschaffung der Risikofreistellung als spezifische COVID-Maßnahme und Anpassungen der Vordienstzeitenanrechnung an die EuGH-Judikatur beschlossen, darüber hinaus wurde mit der Dienstrechts-Novelle 2023 der sozialpartnerschaftlich verhandelte Gehaltsabschluss umgesetzt.
Durch die Dienstrechts-Novelle 2024 wurden gesetzliche Änderungen wie insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Integrität im öffentlichen Dienst, eine verpflichtende Führungskräfte-Ausbildung, die Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt, eine attraktive Besoldung für den Gesundheits- und Krankenpflegedienst, die Einführung des Instituts der Nebentätigkeit auch für Vertragsbedienstete, Verbesserungen in Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz und Verbesserungen in der Reisegebührenvorschrift 1955 beschlossen. Darüber hinaus wurde mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2024 der sozialpartnerschaftlich verhandelte Gehaltsabschluss umgesetzt.
Eine umfassende Besoldungsreform wurde ausgearbeitet, mangels sozialpartnerschaftlicher Zustimmung jedoch nicht beschlossen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Etablierung der Austrian School of Government (ASG)

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Die Abteilung III/12 im BKA ist als operative Einheit eingerichtet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Umsetzungs- und Entwicklungskonzept ist finalisiert und abgenommen. Die Abteilung III/12 im BMKÖS ist als operative Einheit eingerichtet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Die Begleitgremien sind installiert und haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Bildungsstrategie für die Bundesverwaltung wurde mit den Stakeholdern gemeinsam entwickelt. Im tertiären Sektor (Lehre und Forschung) wurden Gestaltungsmöglichkeiten etabliert.

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2024 wurde durch die Austrian School of Government ein Konzept für ein Leitcurriculum für eine verpflichtende Führungskräfteentwicklung entwickelt und die Möglichkeit der Forcierung der verwaltungszentrierten Forschung und Lehre im Hochschulbereich geprüft.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze