MASSNAHME
Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung u. Gesundheitsprävention; Maßnahmen zur Armutsvermeidung und sozialpol. Wissenstransfer
Umsetzung von Projekten und Vorhaben im internationalen Kontext zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention; Umsetzung von Maßnahmen und Projekten zur Armutsvermeidung sowie sozialpolitischer Wissenstransfer über Armutsbekämpfung.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Projekte und Vorhaben zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention im internationalen Kontext
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 28 Projekte und Vorhaben im internationalen Kontext im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sunstainable Development Goals, SDGs) verabschiedet, die der Beseitigung von Armut und der Förderung der nachhaltigen Entwicklung dienen. Im Regierungsprogramm 2020 - 2024 hat sich die Bundesregierung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit zur stärkeren Hilfe vor Ort verpflichtet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Es wurden 8 Projekte und Vorhaben im internationalen Kontext zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention durchgeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Von den 28 Projekten wurden 23 auf bilateraler und 5 auf multilateraler Ebene gefördert. Der Umsetzungsbeginn aller Projekte und Vorhaben ist im Jahr 2024, die Projektlänge beträgt zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Ein wichtiger Faktor für die überplanmäßige Zielerreichung ist, dass das Sozialministerium im Jahr 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro für Projekte und Vorhaben zur Armutsbekämpfung in Drittstaaten bereitstellte. Zur Gewährung dieser wurde die Sonderrichtlinie „Armutsbekämpfung in Drittstaaten“ erstellt. Die geförderten Projekte wurden und werden in je einem oder mehreren Zielländern umgesetzt. Dabei werden folgende Zielländer umfasst: Albanien (3 Projekte), Bosnien und Herzegowina (2 Projekte), Äthiopien (2 Projekte), Georgien (1 Projekt), Kosovo (1 Projekt), Libanon (1 Projekt), Moldau (6 Projekte), Nordmazedonien (5 Projekte), Palästina (3 Projekte), Serbien (3 Projekte), Tansania (1 Projekt), Uganda (1 Projekt), Ukraine (6 Projekte). Gefördert wurden Maßnahmen in folgenden Bereichen: Armutsbekämpfung; internationaler Know-How Transfer; soziale Integration; Gesundheitsförderung / Gesundheitsversorgung; Pflege; geschlechterbezogene Gewalt; Geschlechtergerechtigkeit. Gefördert wurden Maßnahmen mit Fokus auf folgende Zielgruppen: vulnerable Menschen; Menschen mit Behinderungen; ältere Menschen; Frauen; Kinder und Jugendliche; Familie; obdachlose Menschen; Menschen mit Fluchthintergrund.
Die Förderung von Projekten und Vorhaben zur Armutsbekämpfung und Gesundheitsförderung gewann vor dem Hintergrund der multiplen globalen Krisen an Bedeutung. Nach drei Jahrzehnten kontinuierlicher Erfolge in der globalen Armutsbekämpfung steigt die Zahl der Menschen, die in extremer Armut leben, seit der Covid-19-Pandemie erstmals wieder an. Weitere multiple Krisen wie kriegerische Auseinandersetzungen, Inflation sowie die Klimakrise treffen Personengruppen in vulnerablen Situationen, insbesondere von Armut betroffene Menschen, besonders hart. In vielen Ländern des globalen Südens sind wohlfahrtsstaatliche Systeme nicht hinreichend gegeben, um die Not dieser Menschen zu lindern. Die zusätzlichen Mittel zur Förderungen für Projekte und Vorhaben zur Armutsbekämpfung in Drittstaaten wurden in 2024 vor diesem Hintergrund gewährt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig
Meilenstein: unterstützte Personen i. Zhg. mit § 5b COVID 19-Gesetz-Armut bzw. § 2 LWA-G
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Im Jahr 2024 wurden durch WOHNSCHIRM Miete (gem. § 2 Abs. 1 LWA-G) insgesamt 13.203 Personen und durch WOHNSCHIRM Energie (gem. § 2 Abs. 3 LWA-G) 40.599 Personen unterstützt. Außerdem konnten im Jahr 2024 durch das Unterstützungsprogramm WOHNSCHIRM Housing First (gem. § 2 Abs. 1a LWA-G) insgesamt 267 Personen unterstützt werden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID 19-Gesetz-Armut) sieht in § 5b Projekte zur COVID-19-bedingten Delogierungsprävention und Wohnungssicherung vor, mit dem Mieter:innen, die von Wohnungsverlust bedroht sind, unterstützt werden. Ebenso sieht das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G) Unterstützungsleistungen zur Wohnungssicherung sowie zur Energiesicherung vor. Im Jahr 2022 haben 2.200 Personen eine derartige Unterstützung erhalten.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
12.000 Personen haben eine Unterstützung gem. § 5b COVID 19-Gesetz-Armut bzw. § 2 LWA-G erhalten.
Erläuterung der Entwicklung
Die Nachfrage nach Unterstützungsleistungen durch WOHNSCHIRM befand sich im Jahr 2024 sowohl im Bereich der Wohnungs- als auch der Energiesicherung auf einem hohen Niveau. Den Kontext bildeten die hohen Teuerungsraten, durch welche die Miet- und Energiekosten für viele Haushalte stark angestiegen sind und sich für längere Zeit auf einem hohen Niveau gehalten haben. Einkommensschwache Haushalte waren von der Teuerung besonders stark betroffen. Zusätzlich wurden in § 2 LWA-G Unterstützungsleistungen zur Beendigung von Wohnungslosigkeit implementiert. Der angegebene Zielzustand von 12.000 unterstützten Personen bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des BFG 2024 vorhandenen budgetären Rahmen des LWA-G.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig
Meilenstein: Projekte zur Armutsbekämpfung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Es wurden 16 Projekte zur Armutsbekämpfung durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.08.2023
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G) sieht im § 1 einen finanziellen Beitrag des Bundes zur leichteren Bewältigung von teuerungsbedingten Mehraufwendungen des täglichen Lebens von akut unterstützungsbedürftigen Personen und Haushalten vor. Gemäß § 1 (2b) fokussieren die Projekte besonders vulnerable Personengruppen wie armuts- und ausgrenzungsgefährdete Kinder, Alleinerziehende oder wohnungslose Menschen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Es wurden 10 Projekte zur Armutsbekämpfung durchgeführt.
Erläuterung der Entwicklung
In Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine kam es zu massiven Anstiegen der Energiepreise und der Inflation in Österreich. Insbesondere Grundbedürfnisse wie Ernährung, Wohnen und Energie waren von enormen Preissteigerungen betroffen und stellten damit zahlreiche Menschen in Österreich vor große finanzielle Herausforderungen. Gleichzeitig verharrte Österreichs Wirtschaft 2024 bereits das zweite Jahr in einer Rezession. Vor diesen herausfordernden Rahmenbedingungen wurden 16 Projekte zur Armutsbekämpfung durchgeführt, um die Menschen in Österreich zielgerichtet zu unterstützen. Die Projekte widmeten sich einem breiten Themenspektrum, um Armut multidimensional und zielgruppengerecht zu bekämpfen. So wurden beispielsweise Projekte für Kinder, für Alleinerziehende, zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und zur Stärkung Sozialer Innovationen finanziert bzw. gefördert. Die Projekte adressieren insbesondere die SDG Unterziele 1.2, 1.4 und 10.2. Aufgrund des erhöhten Bedarfs wurde das Ziel überplanmäßig erreicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig