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MASSNAHME

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2022-2030.

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2022-2030.

2024
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Evaluierung

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Nach Prüfung der Angebote durch die Bewertungskommission erfolgt die Zuschlagserteilung voraussichtlich zur Jahresmitte 2025, sodass die Evaluierung jedenfalls noch 2025 starten kann.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Um den Wirkungsgrad des NAP Behinderung laufend zu messen, ist als eine zentrale Maßnahme des NAP die laufende Evaluierung des NAP vorgesehen, die 2024 starten soll. Diese Evaluierung soll es künftig ermöglichen, jährlich den Umsetzungsstand des NAP nach wissenschaftlichen Kriterien abzufragen. Die Wissenschaftler:innen werden von einer im BMSGPK eingerichteten Studienbegleitgruppe unterstützt, in der auch Expert:innen der Zivilgesellschaft vertreten sein sollen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Der erste wissenschaftliche Umsetzungsbericht zum NAP Behinderung liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Am 6. Juli 2022 wurde der NAP Behinderung 2022–2030 beschlossen und damit die behindertenpolitische Strategie für die gesamte Dekade festgelegt. Um den Wirkungsgrad des NAP Behinderung laufend zu messen, ist als eine zentrale Maßnahme des NAP die laufende Evaluierung des NAP vorgesehen, die 2025 starten soll. Diese Evaluierung soll es künftig ermöglichen, jährlich den Umsetzungsstand des NAP nach wissenschaftlichen Kriterien abzufragen. Das BMASGPK hat eine Studienbegleitgruppe, die das Forschungsvorhaben als Gremium der Partizipation über die gesamte Vertragsdauer begleiten wird, eingesetzt. Nach Finalisierung der Ausschreibungsunterlagen wurde das Vergabeverfahren veröffentlicht. Danach erfolgten die Teilnahmeantraglegung und die Angebotslegung (Ende der Angebotsfrist war der 7. Februar 2025).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht