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MASSNAHME

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

2024
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

4,5

%

Zielzustand

4,4

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2023 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der Arbeitslosen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 206.230, die Zahl der arbeitslosen Personen mit Behinderungen lag bei 11.997. Im Jahr 2024 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 228.347 (plus 10,7%), die Zahl der arbeitslosen Personen mit Behinderungen stieg um 11,5% auf 13.373. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sowohl bei Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen, als auch bei Personen mit Behinderungen die Arbeitslosigkeit im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 stieg, wobei es bei Menschen mit Behinderungen zu einem leicht stärkeren Anstieg kam. Dies zeigt, dass die Maßnahmen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wichtig sind und es diese auch weiterhin bedarf, um die Berufliche Teilhabe zu verbessern. Dabei darf natürlich nicht übersehen werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen von den Dynamiken am Arbeitsmarkt beeinflusst wird und somit bis zu einem gewissen Grad außerhalb des Wirkungsbereichs des Sozialministeriums liegt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

4,5


Quelle

Statistik BMSGPK, BMA (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der arbeitssuchenden Menschen mit Behinderungen und der Gesamtzahl der vorgemerkten Arbeitslosen

Kennzahl: Anteil der weiblichen arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den weiblichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

4,3

%

Zielzustand

3,9

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Frauen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Frauen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2023 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 90.168, die Zahl der weiblichen Arbeitslosen mit Behinderungen lag bei 4.820. Im Jahr 2024 (Jahresdurchschnitt) stieg die Zahl der arbeitslosen Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 98.538 (plus 9,3%), die Zahl der weiblichen Arbeitslosen mit Behinderungen hingegen um 14,1% auf 5.499. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sowohl bei Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen als auch bei Frauen mit Behinderungen die Arbeitslosigkeit im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 stieg, wobei es bei Frauen mit Behinderungen zu einem stärkeren Anstieg kam. Dies zeigt, dass die Maßnahmen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Frauen mit Behinderungen wichtig sind und es diese auch weiterhin bedarf, um die Berufliche Teilhabe zu verbessern. Dabei darf natürlich nicht übersehen werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen von den Dynamiken am Arbeitsmarkt beeinflusst wird und somit bis zu einem gewissen Grad außerhalb des Wirkungsbereichs des Sozialministeriums liegt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

4,1


Quelle

Statistik BMSGPK, BMA (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der arbeitssuchenden Frauen mit Behinderungen und der Gesamtzahl der vorgemerkten weiblichen Arbeitslosen

Kennzahl: Anteil der männlichen arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den männlichen Gesamtarbeitslosen

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

4,6

%

Zielzustand

4,8

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Männer mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Männer mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2023 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Männer ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 116.062, die Zahl der männlichen Arbeitslosen mit Behinderungen lag bei 7.177. Im Jahr 2024 (Jahresdurchschnitt) stieg die Zahl der arbeitslosen Männer ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 129.809 (plus 11,8%), die Zahl der männlichen Arbeitslosen mit Behinderungen hingegen um +9,7% auf 7.875. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sowohl bei Männern ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen als auch bei Männern mit Behinderungen die Arbeitslosigkeit im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 stieg, wobei es bei Männern mit Behinderungen zu einem niedrigeren Anstieg kam. Dies zeigt, dass die Maßnahmen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Männern mit Behinderungen wirken und es diese auch weiterhin bedarf, um die Berufliche Teilhabe zu verbessern. Dabei darf natürlich nicht übersehen werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen von den Dynamiken am Arbeitsmarkt beeinflusst wird und somit bis zu einem gewissen Grad außerhalb des Wirkungsbereichs des Sozialministeriums liegt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

4,8


Quelle

Statistik BMSGPK, BMA (Arbeitsmarktdaten)

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der arbeitssuchenden Männer mit Behinderungen und der Gesamtzahl der vorgemerkten männlichen Arbeitslosen