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MASSNAHME

Erstellung eines Begutachtungsentwurfes für ein "Seuchenrecht Neu".

Erstellung eines Begutachtungsentwurfes für ein „Seuchenrecht Neu“.

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: "Seuchenrecht neu"

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die COVID-19-Pandemie hat die Schwächen des im Wesentlichen aus 1913 stammenden Epidemiegesetzes aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie wird ein modernes Seuchenrecht erarbeitet. Ein diesbezüglicher Begutachtungsentwurf soll bis zum Jahresende 2023 vorgelegt werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Ein "Seuchenrecht Neu" wurde im Parlament beschlossen und im Bundesgesetzblatt kundgemacht.