MASSNAHME
Innerstaatliche Koordinierung von Europäischen Cybersicherheits-Großübungen
Innerstaatliche Koordinierung von Europäischen Cybersicherheits-Großübungen durch das Bundeskanzleramt in Kooperation mit der EU, anderen Bundesressorts und österreichischen Unternehmen Anmerkung: Die innerstaatlichen Cybersicherheits-Großübungen finden grundsätzlich im Zweijahresrhythmus statt. Die letzte Übung wurde im Jahr 2022 abgehalten. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie musste die für 2020 vorgesehene Übung zunächst auf 2021 und in weiterer Folge auf 2022 verschoben werden.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Bewertung der Cybersicherheitsübung durch die teilnehmenden Unternehmen und Verwaltungsdienststellen
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
2
Zielzustand
2
Messgrößenangabe
Note
Quelle
Bundeskanzleramt, Abteilung I/8
Berechnungsmethode
Erhebung der Bewertung nach dem Schulnotensystem (1-5)