Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Innerstaatliche Koordinierung von Europäischen Cybersicherheits-Großübungen

Innerstaatliche Koordinierung von Europäischen Cybersicherheits-Großübungen durch das Bundeskanzleramt in Kooperation mit der EU, anderen Bundesressorts und österreichischen Unternehmen Anmerkung: Die innerstaatlichen Cybersicherheits-Großübungen finden grundsätzlich im Zweijahresrhythmus statt. Die letzte Übung wurde im Jahr 2022 abgehalten. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie musste die für 2020 vorgesehene Übung zunächst auf 2021 und in weiterer Folge auf 2022 verschoben werden.

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Bewertung der Cybersicherheitsübung durch die teilnehmenden Unternehmen und Verwaltungsdienststellen

Details zur Kennzahl

2024

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

2

Zielzustand

2

Messgrößenangabe

Note


Quelle

Bundeskanzleramt, Abteilung I/8

Berechnungsmethode

Erhebung der Bewertung nach dem Schulnotensystem (1-5)