Seit 1977 ist die Volksanwaltschaft eine wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung bei Problemen mit Behörden. Sie steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Verwaltungsstelle ungerecht behandelt fühlen: Weil sie die Entscheidung einer Behörde nicht nachvollziehen können, weil sie keine zufriedenstellende Lösung für ihr Anliegen erhalten oder weil sie auf eine Erledigung unzumutbar lange warten müssen. Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen. Sie stellt fest, ob Gesetze eingehalten, ob richtig entschieden und ob bürgerfreundlich gehandelt wurde. Dadurch kann sie auch beurteilen, ob Gesetze treffsicher sind oder geändert werden müssen.
Über die Jahrzehnte hinweg ist die Anzahl der Hilfesuchenden kontinuierlich angestiegen und erreichte insbesondere in den letzten Krisenjahren immer neue Rekorde. Dass der Bedarf an einer solchen Einrichtung groß ist, zeigen die rund 24.000 Beschwerden des Jahres 2024. Die anhaltenden Krisen der letzten Jahre haben den Informations- und Unterstützungsbedarf der Menschen erhöht. Auch haben sich personelle sowie finanzielle Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Justiz oder bei der Polizei laufend verschärft und wirken sich auf die Qualität der erbrachten Leistungen aus. Alle Beschwerden müssen daher vor diesen Rahmenbedingungen gesehen werden.
Die Volksanwaltschaft unterstützt betroffene Menschen und verhilft ihnen zu ihrem Recht. Bei rund einem Fünftel aller Beschwerden stellt sich heraus, dass ihre Einschätzung richtig ist und die Behörde tatsächlich nicht korrekt gehandelt hat. In diesen Fällen ergaben die Prüfverfahren der Volksanwaltschaft, dass ein Missstand in der Verwaltung vorlag. Oftmals kann die Volksanwaltschaft erreichen, dass ein nicht gesetzmäßiges Vorgehen der Behörden korrigiert oder eine für die Betroffenen akzeptable Lösung gefunden wird.
Um die Verwaltung zu sensibilisieren, Gesetze korrekt und bürgerorientiert anzuwenden, berichtet die Volksanwaltschaft regelmäßig den gesetzgebenden Körperschaften über ihre Tätigkeit. Indem sie die Verwaltung kontrolliert, Missstände aufzeigt, aber auch Best-Practice-Beispiele identifiziert, macht sie Entscheidungsprozesse nachvollziehbar und trägt so zur Transparenz und Effizienz der österreichischen Verwaltung bei. Indem sie den Menschen hilft, Gesetze und Verwaltungshandeln besser zu verstehen, nimmt die Volksanwaltschaft auch eine Vermittlerrolle zwischen der Bevölkerung auf der einen und der Verwaltung auf der anderen Seite wahr.
Da die Volksanwaltschaft alljährlich Tausende Einzelfälle überprüft, weiß sie, wo Schwachstellen in der Verwaltung liegen und in welchen Bereichen es zu Fehlentwicklungen kommt. Daher kann ein einzelner Fall zu einer generellen Empfehlung führen oder legistischen Änderungsbedarf aufzeigen. Ziel ist, die öffentliche Verwaltung zu verbessern. Daher erwartet die Volksanwaltschaft, dass ihre Kritik, ihre Empfehlungen und Anregungen zu notwendigen Änderungen sowohl bei den Verwaltungsbehörden als auch bei den gesetzgebenden Körperschaften führen.
Als bürgerorientierte Service- und Kontrolleinrichtung sorgt die Volksanwaltschaft für einen einfachen und formlosen Kontakt: Beschwerden können persönlich, postalisch oder elektronisch eingebracht werden. Im Infocenter der Volksanwaltschaft haben alle Menschen die Möglichkeit, ihre Unterlagen persönlich einzureichen. Darüber hinaus steht ihnen eine Servicenummer für erste telefonisch Auskünfte kostenlos zur Verfügung.
Die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft umfasst die gesamte öffentliche Bundesverwaltung. Sie kontrolliert somit alle Behörden und Dienststellen, die Bundesgesetze vollziehen. Neben der mittelbaren und unmittelbaren Bundesverwaltung fällt auch die Privatwirtschaftsverwaltung in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Im Bereich der Bundesverwaltung leitete die Volksanwaltschaft im Jahr 2024 insgesamt 7.386 Prüfverfahren ein. Gegenüber dem Vorjahr sind Prüfverfahren im Bereich innere Sicherheit in etwa gleichgeblieben. Sie betrafen mit 1.999 Akten (2023: 2.064) die meisten Verfahren (27,1 %). Die Beschwerden behandelten zum Großteil Fragen des Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirechts, gefolgt von Beschwerden über die Polizei.
Neben der Bundesverwaltung kontrolliert die Volksanwaltschaft die Landes- und Gemeindeverwaltung in sieben Bundesländern. Nur die Bundesländer Tirol und Vorarlberg haben eigene Landesvolksanwaltschaften eingerichtet. Insgesamt betrafen im Jahr 2024 3.466 Prüfverfahren die Landes- und Gemeindeverwaltung. Hier fielen die Beschwerden um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr (2023: 3.578). Die meisten Prüffälle entfielen dabei auf das bevölkerungsreichste Bundesland Wien (48,5 %), gefolgt von Niederösterreich mit einem Anteil von 16,8 % sowie OÖ mit 11,3 %.