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WIRKUNGSZIEL

Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern

Annäherung an eine ausgewogene geschlechtergerechte Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern unter Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen.

2024
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Volksanwaltschaft wurde 1977 gegründet und zählt zu den obersten Organen der Republik Österreich. Seither kontrolliert sie auf Grundlage der Bundesverfassung die gesamte öffentliche Verwaltung. Die Volksanwaltschaft unterstützt alle Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber den Behörden und bietet die Möglichkeit, Probleme kostenlos und unbürokratisch zu lösen. 23.955 Menschen wandten sich im Jahr 2024 mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet, dass im Schnitt rund 95 Beschwerden pro Arbeitstag einlangten. Davon betrafen 16.458 Beschwerden die österreichische Verwaltung. In 5.606 dieser Fälle war es nicht erforderlich, die Behörden zu befassen. Die Anliegen konnten entweder unmittelbar erledigt werden oder betrafen noch anhängige Verfahren. In 7.497 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft, für die die unabhängige Gerichtsbarkeit zuständig war. In diesen Fällen informierte die Volksanwaltschaft die Betroffenen zur Rechtslage und über weitergehende Beratungsangebote.
Die Bundesverfassung ermöglicht es der Volksanwaltschaft auch amtswegige Prüfverfahren durchzuführen, wenn sie einen konkreten Verdacht auf einen Missstand in der Verwaltung hat. 2024 machten die Mitglieder der Volksanwaltschaft von diesem Recht Gebrauch und leiteten 77 amtswegige Prüfverfahren ein.

Umfeldentwicklungen:
Um der Tabuisierung und Verharmlosung von Gewalt an Frauen aktiv entgegenzuwirken, veranstaltet das Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien in Zusammenarbeit mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Volksanwaltschaft all-jährlich die interdisziplinäre Ringvorlesung „Eine von fünf“. Die Vorlesungsreihe will Studierende aus unterschiedlichen Fachrichtungen dafür gewinnen, sich im Hinblick auf ihre zukünftige berufliche Praxis sowie im wissenschaftlichen Kontext mit der Gewaltthematik und den für die Betroffenen daraus resultierenden gesundheitlichen Problemen intensiv zu befassen. Die Volksanwaltschaft nutzt die Ringvorlesung, um Gewaltschutz und Gewaltprävention als politische und gesellschaftliche Herausforderung zu thematisieren, auf Defizite hinzuweisen und um auf deren Behebung ausgerichtete Aus- und Fortbildungsprogramme in den Rechts-, Gesundheits- und Sozialberufen zu initiieren. Um auf die gesamte Bandbreite der Herausforderungen aufmerksam zu machen, legt die Ringvorlesung dabei alljährlich einen anderen inhaltlichen Schwerpunkt. Im Jahr 2024 lag dieser auf „Eine von fünf – Schritt für Schritt aus der Gewalt“. Wenn Opfer häuslicher Gewalt medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, geben sie aus Scham und/oder Angst nicht immer die Ursachen für ihre Verletzungen und Beschwerden an. Deshalb sind die richtige Interpretation vorliegender Verletzungsmuster bzw. das Erkennen der Gewalt als Auslöser bestehender Krankheitssymptome nicht nur für die fachgerechte Versorgung der Betroffenen ausschlaggebend, sondern ebenso für die (Sekundär-)Prävention weiterer Misshandlungen. Häufig kann die Gewaltspirale durch die ärztliche Intervention nachhaltig unterbrochen werden, indem die Patientinnen nach erfolgter Behandlung und ausführlicher Dokumentation ihrer Verletzungen an entsprechende Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen vermittelt werden. Die Ringvorlesung „Eine von fünf“ konkretisierte die erforderlichen Kenntnisse für eine solche bedürfnisentsprechende Versorgung, Beratung und den qualifizierten Weiterverweis. Zudem stellten Gesundheitsfachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Beratungsstellen gegen Gewalt und der Volksanwaltschaft unterschiedliche Maßnahmen zur Prävention und Interventionen vor. Die Auftaktveranstaltung, zu der die Veranstalterinnen in die Volksanwaltschaft einluden, fand am 20. November 2024 via Livestream statt. Sie beleuchtete einen Sonderfall von „häuslicher“ Gewalt: Wenn das Zuhause eine Einrichtung ist, etwa ein Pflegeheim, eine Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen oder eine Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche. Expertinnen und Experten diskutierten mit Volksanwalt Bernhard Achitz darüber, wie Gewalt dort verhindert werden kann, und was Betroffene, aber auch Zeuginnen und Zeugen im Krisenfall tun können. Die Veranstaltung wurde gut angenommen. Den Livestream verfolgten rund 100 Personen.

In Österreich ist jede dritte Frau von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Mehr als jede vierte Frau musste eine Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. Unterstützung und Zivilcourage sind die stärksten Maßnahmen, um diese Situation zu verbessern. Um Frauen und Mädchen zu ermutigen, sich aus häuslicher Gewalt zu befreien, sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu wehren und generell für sich einzustehen, startete Volksanwältin Gaby Schwarz die #Mutfrauen-Initiative.