Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Optimierung d. Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland u. Betreuung der im Ausland lebenden ÖsterreicherInnen

Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene Österreicher:innen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden Österreicher:innen, des Visabetriebs sowie Intensivierung der Aufgaben im Zusammenhang mit externen Aspekten der Migration und mit der Bekämpfung von Menschenhandel

2024
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

2024 war ein starkes Reisejahr, was die Anzahl der Anfragen an die Bürgerservice-Hotline widerspiegelt: das angestrebte Ziel wurde deutlich übertroffen. Zur Optimierung der Sicherheit der Reisenden wurden die Reiseinformationen auf der BMEIA Homepage im hohen dreistelligen Bereich tagesaktuell adaptiert. Das konsularische Schulungsangebot wurde durch Krisenübungen sowie Krisenkommunikationsseminare erweitert. Zusätzlich wurden als Präventivmaßnahme auch erstmalig alle Honorarkonsulate mit Krisenjacken ausgestattet. Auf bilateraler Ebene wurden die Netzwerke mit der Schweiz, der Slowakei und Slowenien durch gegenseitige Besuche ausgeweitet. Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene wurde sowohl auf Ebene der RAG COCON als auch operativ im Zuge der Nahost-Krise intensiviert. Seit 1. Jänner 2025 können Inhaber einer ID Austria (Weiterentwicklung der Handy-Signatur) mittels e-Ausweis an allen Berufsvertretungsbehörden ihre Identität nachweisen. Seit Dezember 2023 befindet sich die ID Austria im Echtbetrieb, sowohl im BMEIA/Zentrale als auch an den Berufsvertretungsbehörden. In der seit Juni 2021 verfügbaren Auslandsservice-App können registrierte Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher (AÖ) ihre Daten selbständig verwalten und zudem auch ihre Auslandsreisen registrieren. Bereits seit dem Jahr 2020 besteht die Möglichkeit der elektronischen Zustellung behördlicher Schreiben an im Teilnehmerverzeichnis registrierte AÖ mit Handy-Signatur bzw. ID Austria.
Im Jahr 2024 wurden um rd. 9,5 % mehr Visaanträge als im Jahr 2023 angenommen (2024: 310.090 Anträge) und es wurden rd. 9,6 % mehr Visa 2024 als 2023 erteilt (2024: 272.717 Visa erteilt). Die Nichterteilungsquote bei Visaanträgen lag 2024 erneut bei 12 %. Die meisten Visaanträge wurde 2024 an der ÖB New Delhi, ÖB Peking, GK Istanbul, GK Shanghai, ÖB Moskau, ÖB Bangkok und ÖB Riyadh gestellt.
Ende 2023 wurde die EU-Verordnung (2023/2667) sowie die EU-Verordnung (2023/2685) bzgl. der Digitalisierung des Visumverfahrens angenommen. Die Arbeiten an der technischen Umsetzung wurden von der zuständigen EU-Agentur 2024 in Angriff genommen und sollten gegenwärtig bis 2028 abgeschlossen sein.
Die irreguläre Migration nach Österreich ist im Jahr 2024 erneut zurückgegangen (2024: 26.200 Aufgriffe, Zurückweisungen und Rückübernahmen; -58,6 % zu 2023). Dazu trugen u. a. mehrere bi-, tri- und multilaterale Vereinbarungen bei. So wurde die im Herbst 2022 vereinbarte Kooperation zwischen Österreich, Ungarn und Serbien zu verstärkten Zusammenarbeit v.a. in den Bereichen Grenzschutz, Schleppereibekämpfung und Rückkehr fortgesetzt. Ebenso wurden in Österreich im Jahr 2024 57 % weniger Asylanträge (25.400 Anträge) als im Jahr 2023 gestellt.
Im Jahr 2024 wurde zwischen der EU und Ägypten eine EU-Kooperationsvereinbarung (Gemeinsame Erklärung zur strategischen und umfassenden Partnerschaft) abgeschlossen (wirksam ab 17.03.2024). Zudem hat Österreich im Jahr 2024 mehrere bilaterale Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet: mit Indonesien ein Memorandum of Understanding (MoU) Fachkräfte (13.05.2024), mit Ghana ein MoU Migration und Mobilität (13.09.2024), mit Kuwait ein MoU Konsularische Zusammenarbeit (26.09.2024), mit Kenia ein MoU Migration und Mobilität (26.09.2024) sowie mit Ecuador ein MoU Konsularische Zusammenarbeit (6.12.2024).
Es besteht eine laufende professionelle Betreuung der Anzeigelegenden nach § 58c StbG (Verfahren, das es seit der Gesetzesnovelle des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz vom 1. September 2020 auch Nachkommen von NS-Opfern ermöglicht, die österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen) durch die Berufsvertretungsbehörden und die Zentrale. Bis Ende 2024 wurden von 45.730 Personen Anzeigen gelegt und 36.600 Verfahren positiv abgeschlossen.
Dieses Wirkungsziel trägt zu den SDG-Unterzielen 16.3, 16.6, 16.9 und 16.10 bei.