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WIRKUNGSZIEL

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

2024
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Wie schon im Vorjahr sind die Anzahl der Beratungen und insbesondere der verschiedenen Beratungsthemen sowie die Anzahl der festgestellten Übertretungen pro Außendiensthandlung weiterhin auf hohem Niveau. Beides hat deutliche Auswirkungen auf die Budgetkennzahl „Verbesserungen pro Intervention“, die trotz des derzeitigen Generationenwechsels und vieler Neueinschulungen den Zielzustand weit übertrifft.

Auch die Entwicklung der Arbeitsunfallquoten ist überwiegend positiv. Die Annahme, dass sich die Unfallquoten der Jahre 2023 bis 2027 nach der Pandemie wieder an die Quoten der Prognose vor der Pandemie (2019 und früher) annähern würden, bewahrheiteten sich nicht. 2024 sanken die Arbeitsunfälle, trotz einer sehr hohen Zahl an unselbständig Erwerbstätigen, leicht (79.240 im Jahr 2023 zu 78.798 im Jahr 2024) und damit blieben die Quoten in etwa auf dem niedrigen Niveau des Pandemiejahres 2021. Die Verteilung der Erwerbstätigen ist wie folgt: 56,1 % Männer, 43,9 % Frauen. Die Erwerbsquote der Frauen hat von 2023 auf 2024 um 0,2 % zugenommen, wobei aber auch die Unfallquote der Frauen geringfügig anstieg (von 140 im Jahr 2023 auf 144 im Jahr 2024). Die Erwerbsquote der Männer ist um 0,2 % gesunken und auch die Unfallquote ist leicht gesunken (von 311 im Jahr 2023 auf 307 im Jahr 2024). Da die Unfallquote der Männer stärker in die Gesamtquote eingeht als jene der Frauen, ergibt sich folgerichtig eine niedrigere Gesamtquote (von 236 im Jahr 2023 auf 235 im Jahr 2024).

Seitens der Arbeitsinspektion wurden im Jahr 2024 mehrere Schwerpunktaktionen zur Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen durchgeführt bzw. abgeschlossen.

Folgender Schwerpunkt wurde von 2023 bis 2024 durchgeführt:
– Gewalt als Berufsrisiko: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/Agenda/2023_-_2024-_Gewalt_als_Berufsrisiko-.html

Folgende Schwerpunkte wurden 2024 durchgeführt und abgeschlossen:
– Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Paket- und Lieferdiensten: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/Agenda/2024-Sicherheits–und-Gesundheitsschutz-bei-Paket–und-Li.html
– Fokustage Persönliche Schutzausrüstung (PSA): https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/Agenda/2024-Fokustage-Persoenliche-Schutzausruestung-_PSA_.html

Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes wurden im Jahr 2024 7.565 Vorbesprechungen zu konkreten betrieblichen Projekten durchgeführt. Die im Jahr durchgeführten Schwerpunktaktionen haben im Regelfall auch intensive Beratungen vor Ort inkludiert, insbesondere zu Gewalt am Arbeitsplatz und im Rahmen der Beratungsoffensive zum Thema Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Insgesamt führte die Arbeitsinspektion im Jahr 2024 44.987 Beratungen zu Arbeitsschutz-Themen durch. Weitere Zahlen werden im Bericht über die Tätigkeiten der Arbeitsinspektion im Jahr 2024 zu finden sein, der hier veröffentlicht werden wird: www.arbeitsinspektion.gv.at/Service/Taetigkeitsberichte-_Unfallberichte/Taetigkeitsberichte.html

Das Wirkungsziel trägt zum SDG-Ziel 8.8 bei: „Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebung für alle Arbeitnehmerinnen, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern.“

Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs hatten keinen nennenswerten Effekt auf den Zielerreichungsgrad des Wirkungsziels.