Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Stabile Rahmenbedingungen für das zeitgenössische Kunstschaffen und deren Vermittlung

Gewährleistung nachhaltig stabiler Rahmenbedingungen für die zeitgenössische Kunst und deren Vermittlung

2024
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Von den vier Kennzahlen, die zum Wirkungsziel beitragen, wurden drei überplanmäßig und eine nicht erreicht. Der Frauenanteil in der Einzelpersonenförderung ist zwar um 2 Prozentpunkte im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2022 gesunken, der Zielerreichungsgrad ist aber dennoch mit 52 % überplanmäßig erreicht worden. Im Bereich der Nachwuchsförderung, festgemacht am Anteil von Frauen an den Startstipendien für junge Künstlerinnen, wurden die angestrebten Werte bei den Frauen mit 62 % übertroffen. Begründet ist dies generell durch den in den letzten Jahren beobachteten kontinuierlichen Anstieg des Anteils der Frauen in der jüngeren Generation der Künstlerinnenschaft. Auch beim Anliegen, die Mobilität der Künstler:innen ins Ausland zu fördern, scheint der Aufholbedarf nach den Jahren der Pandemie, die die Reisebestimmungen und Auslandsaufenthalte erheblich einschränkten, abgeschlossen zu sein und die Anzahl der Einzelmobilitäten hat sich den Werten vor der COVID-19-Pandemie angepasst. Die Anzahl der internationalen Verleihzahlen von innovativen Filmen ist mit 904, infolge einer außergewöhnlich hohen Präsenz von Langfilmen, die statistisch gesehen mit einer geringeren Zahl zu Buche schlagen als Kurzfilme, die zumeist in Kurzfilmprogrammen gezeigt werden und aus mehreren Filmen bestehen, im Vergleich zu den Vorjahren gesunken und lag deswegen unter der Zielvorgabe mit 950 Verleiheinsätzen.

Bei den Maßnahmen wurde bezüglich der Richtlinienumsetzungen zum Gender-Budgeting des Österreichischen Filminstituts (ÖFI) im Jahr 2024 in der Projektstufe der Stoffentwicklung eine paritätische Verteilung der zugesagten Fördermittel an Frauen und Männer erreicht. Die Verteilung in den Projektstufen Projektentwicklung und Herstellung liegt knapp unter dem Zielwert. Die im Rahmen des Fairness-Prozesses entwickelte Fair-Pay-Strategie wird kontinuierlich weiterentwickelt, zudem haben sämtliche Bundesländer erste eigene Fair-Pay-Maßnahmen in ihrem Wirkungsbereich bereits umgesetzt. Die Finanzierung der Europäischen Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 wurde plangerecht abgewickelt und die begleitende Kontrolle wurde in Aufsichtsratssitzungen sowie Sitzungen des Controlling-Beirats wahrgenommen.
Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein in der österreichischen Bundesverfassung verankertes Ziel. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie, die von der Abteilung „Wirkungscontrollingstelle des Bundes“ zentral koordiniert wird. In diesen Prozess ist das BMWKMS laufend eingebunden.