Vorhaben
Abkommen zwischen Israel und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Schaffung eines Anreizes zur Steigerung des Direktinvestitionsvolumens
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Steigerung des Investitionsvolumens
Ausgangszustand 2014:
Das derzeit bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht bei Dividenden ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats vor. Dies führt im Fall von Direktinvestitionen in Israel durch in Österreich ansässige Gesellschaften zu einer steuerlichen Mehrbelastung, da die daraus erzielten Schachteldividenden in Österreich keiner Besteuerung unterliegen (§ 10 KStG) und somit keine österreichische Steuer für die Anrechnung der in Israel erhobenen Quellensteuer zur Verfügung steht. Dies mindert den Anreiz zur Vornahme von Direktinvestitionen in Israel.
Zielzustand 2023:
Das Abkommen sieht eine Streichung des Besteuerungsrechts im Quellenstaat für Schachteldividenden vor. Somit ist im Falle von Dividendenerträgen aus Direktinvestitionen in Israel durch österreichische Gesellschaften keine steuerliche Mehrbelastung mehr vorgesehen, womit ein Anreiz zur Steigerung des Investitionsvolumens geschaffen wird.
Istzustand 2023:
Die österreichischen Investitionen in Israel haben sich zwischen den Jahren 2019 und 2022 fast verdoppelt (von 497 Mio. Euro im Jahr 2019 zu 934 Mio. Euro). Da die Zielsetzung lediglich in einem Anstieg lag und der Anstieg so signifikant ist, kann das Ziel als überplanmäßig erreicht angesehen werden.
Datenquelle:
statistische Daten der Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Ziel 2: Wahrung der steuerlichen Interessen betreffend Zinsbesteuerung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Quellensteuersatz für Zinsen [%]
Istwert
5%
Zielzustand
5%
Datenquelle: Artikel 11 DBA Israel
Ziel 3: Mehr Transparenz und Amtshilfe in der steuerlichen Zusammenarbeit mit Israel
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erhöhung der Transparenz und Ausbau der Amtshilfe
Ausgangszustand 2014:
Derzeit entspricht das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht dem OECD-Standard der zwischenstaatlichen Amtshilfe.
Zielzustand 2023:
Durch die Implementierung des OECD-Standards betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft wird verhindert, dass Österreich im Rahmen des Rankings des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes ein negatives Ranking erhält, was zur Aktivierung von Defensivgesetzgebungen anderer Länder führen könnte.
Istzustand 2023:
Aufgrund der Abkommensbestimmung des Art. 26 DBA Israel besteht im Verhältnis zu Israel "umfassende Amtshilfe" im Sinn des "großen“ Informationsaustausches und entspricht damit dem OECD-Standard (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die Erweiterung des Informationsaustausches hat zwar nicht zu einem besseren Ranking in der Bewertung des Global Forum geführt, wurde jedoch trotzdem bei der Bewertung Österreichs positiv berücksichtigt. Der Maximalumfang der Transparenz ist erreicht worden und das Ziel ist daher als erfüllt zu betrachten.
Datenquelle:
Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes: Austria 2018 (Second Round)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im internationalen und nationalen Steuerrecht betreffend Dividendenbesteuerung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das derzeit bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht für Dividenden ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats in Höhe von 25 % vor. Das OECD-Musterabkommen 2010, dem international und national eine maßgebliche Bedeutung zukommt, sieht jedoch wesentlich niedrigere Quellensteuersätze vor: Diese betragen für Portfoliodividenden 15 % und für Schachteldividenden 5 % (bei einer Beteiligung ab 25 %).
Nunmehr ist im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein Quellensteuersatz in Höhe von 10 % bei Portfoliodividenden vorgesehen; für Schachteldividenden besteht kein Besteuerungsrecht des Quellenstaats. Somit erfolgt durch die Neuregelung der Zuteilung des Besteuerungsrecht bei Dividenden eine Annäherung an das OECD-Musterabkommen im größtmöglichen Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, und wird sichergestellt, dass im Falle von Schachteldividenden keine steuerliche Mehrbelastung für österreichische Gesellschaften anfällt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im internationalen und nationalen Steuerrecht betreffend Zinsbesteuerung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das derzeit bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht für Zinsen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats in Höhe von 15 % vor. Das OECD-Musterabkommen 2010, dem international und national eine maßgebliche Bedeutung zukommt, sieht jedoch lediglich einen Quellensteuersatz in Höhe von 10 % vor.
Nunmehr ist im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein Quellensteuersatz in Höhe von 5 % vorgesehen. Somit wird durch die Neuregelung der im OECD-Musterabkommen vorgesehene Quellensteuersatz zugunsten Österreichs noch weiter gesenkt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Implementierung des neuen OECD-Standards betreffend Transparenz und Amtshilfe
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit kann auf Basis des derzeit bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kein Informationsaustausch mit Israel nach dem OECD-Standard erfolgen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationale Verpflichtung zur Umsetzung des OECD-Standards betreffend die Übermittlung steuerlich relevanter Informationen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die in der WFA geplanten finanziellen Erträge ergaben sich aus den Auswirkungen der Quellensteuerreduktion. Aufgrund der Einkünfteströme wurde davon ausgegangen, dass sich die Senkung der Quellensteuer auf Dividenden für Österreich negativ auswirken würde, dass diese Auswirkungen jedoch von jenen der Senkung der Quellensteuer auf Zinsen mehr als ausgeglichen werden würden.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen können jedoch nicht ermittelt werden, da die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) keine Daten hinsichtlich der Zins- und Dividendenströme zwischen Israel und Österreich zur Verfügung hat.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.