Vorhaben
Förderprogramm für Sicherheitsforschung - KIRAS
Förderprogramm für Sicherheitsforschung – KIRAS
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.126
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger mit wahrgenommenen positiven Auswirkungen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum - 2021 [%]
Istwert
80%
Zielzustand
80%
Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022
Ziel 2: Generierung sicherheitspolitisch erforderlichen Wissens
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der beteiligten Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger zur Anzahl der geförderten „Kooperativen F&E-Projekte“ - 2021 [Verhältnis]
Istwert
1,9Verhältnis
Zielzustand
1,5Verhältnis
Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022
Ziel 3: Erzielung von Wissens-, Verfahrens- und Technologiesprüngen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der beteiligten Forschungseinrichtungen mit wahrgenommener Erschließung neuer Forschungsbereiche - 2021 [%]
Istwert
89%
Zielzustand
80%
Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022
Anteil der beteiligten Unternehmen mit wahrgenommener Erschließung neuer Forschungsbereiche - 2021 [%]
Istwert
92%
Zielzustand
80%
Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022
Ziel 4: Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Wertschöpfung-Fördersumme - 2021 [Verhältnis]
Istwert
2,84Verhältnis
Zielzustand
2,00Verhältnis
Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022
Ziel 5: Auf- und Ausbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil beteiligter Forschungseinrichtungen mit wahrgenommener Aneignung von neuen Kompetenzen - 2021 [%]
Istwert
98%
Zielzustand
80%
Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022
Anteil beteiligter Unternehmen mit wahrgenommener Aneignung von neuen Kompetenzen - 2021 [%]
Istwert
94%
Zielzustand
80%
Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022
Ziel 6: Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsforschung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der beteiligten Einrichtungen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften zur Anzahl der geförderten „Kooperativen F&E-Projekte“ - 2021 [Verhältnis]
Istwert
1,12Verhältnis
Zielzustand
1,00Verhältnis
Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung von Kooperativen F&E-Projekten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C4 E-I Kooperationsprojekt lt. dem Instrumentenkoffer der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (2020):
Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Kooperationen mehrerer Konsortialpartnerinnen und Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten F&E-Zielen zusammenarbeiten. Das F&E-Projekt kann entweder als Industrielle Forschung (marktferner) oder Experimentelle Entwicklung (marktnäher) aufgesetzt werden.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzierung von F&E-Dienstleistungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C17 F&E Dienstleistungen lt. FFG-Instrumentenkoffer (2020):
F&E-Dienstleistungen (F&E DL) sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Die Leistungserbringung erfolgt durch F&E-Tätigkeiten. Die Leistung steht im öffentlichen Interesse und ist in geteilten Rechten durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer und durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber zu verwerten. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E DL, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMLRT/BMF an die FFG dar. Betrachtet wird der im Jahr 2021 abgeschlossene Ausführungsvertrag für das gegenständliche Förderprogramm zum Thema Sicherheit.
Jährliche Abweichungen der Plan- und Istwerte ergeben sich aufgrund verschiedener Projektverläufe (z. B. unterschiedliche Laufzeiten pro Förderinstrument, Möglichkeit der kostenneutralen Laufzeitverlängerung), weshalb die jährlichen Mittelbedarfe durch die FFG gemäß der tatsächlich anfallenden Projektkosten verrechnet werden.
Auf Grund von Umschichtungen von bereits bei der FFG befindlichen Budgetmitteln aus früheren Ausschreibungen, die nicht abgerufen wurden, verringert sich der Transferaufwand im Jahr 2022 entsprechend. Da die bei der FFG bereits gebundenen Mittel zuerst verwendet werden, war ein Transfer erst ab 2023 erforderlich.
Nach Verwendung der bei der FFG befindlichen umgeschichteten Mittel werden sich die Aufwendungen in den Jahren 2024 und 2025 voraussichtlich plangemäß darstellen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.