Vorhaben
Bündelung: Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft (VES I) und Verlängerung (VES II)
Bündelung: Sonderrichtlinie Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft und Verlängerung der Sonderrichtlinie Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft II
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -63.065
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Abfederung der wirtschaftlichen Verluste und Sicherung der Liquidität von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die in Betriebszweigen tätig sind, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders betroffen sind.
Beschreibung des Ziels
Abfederung der wirtschaftlichen Verluste und Sicherung der Liquidität von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die in Betriebszweigen tätig sind, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders betroffen sind.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Zahl der Betriebe mit Schweinehaltung [Anzahl]
Istwert
21.289Anzahl
Zielzustand
24.580Anzahl
Datenquelle: MFA Flächen 2023 - Agrarmarkt Austria
Betriebe mit Speisekartoffelanbau [Anzahl]
Istwert
1.206Anzahl
Zielzustand
1.351Anzahl
Datenquelle: MFA Flächen 2023 - Agarmarkt Austria
Zahl der Betriebe mit Saatkartoffelproduktion [Anzahl]
Istwert
306Anzahl
Zielzustand
326Anzahl
Datenquelle: MFA Flächen 2023 - Agrarmarkt Austria
Zahl der Weinbaubetriebe [Anzahl]
Istwert
11.780Anzahl
Zielzustand
12.181Anzahl
Datenquelle: Erntemeldung Österreich 2022
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verlustersatz für Betriebe, die durch COVID-19 Absatz- und Preisrückgänge erlitten haben
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Wein:
Durch einen Vergleich der Verkaufszahlen in den Bestandsmeldungen der Jahre 2019 und 2021 wird der Umsatzrückgang im Betriebszweig Wein ermittelt. Aus den Umsatzrückgängen wird der zu ersetzende Verlust berechnet und mit einem %-Satz von 70 % abgegolten.
Andere Sektoren:
Die Betriebsverluste (Deckungsbeitrag – Fixkosten) werden mit einem %-Satz von 70 % abgegolten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Jahr 2021 und dem Verlustersatz (I) wurden die kalkulierten Finanzmittel nicht zur Gänze ausgenutzt; dies ergab sich in der Budgetplanung durch gewisse Unsicherheiten zur Anzahl der möglichen Betroffenen in den einzelnen Sektoren; im Jahr 2022 und aufgrund der besseren Datengrundlage bzw. erhöhtem Informationsstand wurden die veranschlagten Mittel zur Gänze genutzt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.