Vorhaben
Werkvertrag BML – Landwirtschaftskammern (LKn) über die techn. Hilfestellung bei der Antragseinreichung im INVEKOS-Bereich 01.11.2022 – 31.10.2027
Abschluss Werkvertrag BML – Landwirtschaftskammern (LKn) über die technische Hilfestellung bei der Antragseinreichung im INVEKOS-Bereich 01.11.2022 – 31.10.2027
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -18.815
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: EU-rechtskonforme, qualitätsgesicherte und transparente Abwicklung der flächen- und tierbezogenen Maßnahmen im Rahmen der GAP
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Weiterentwicklung Antragssystem durch Flächenmonitoring und Handysignatur
Ausgangszustand 2022:
Bestehendes System zur Abwicklung der Agrarförderungen (mit Stand Ende Oktober 2022)
Zielzustand 2024:
Weiterentwicklung des Abwicklungs-Systems bei gleichzeitig höherem Qualitätsanspruch – Nutzung der Ergebnisse des Flächenmonitorings, verpflichtende Anwendung der Handy-Signatur
Istzustand 2024:
Mit dem Mehrfachantrag 2023 wurde ein flächendeckendes Flächenmonitoringsystem eingeführt, welches alle flächenbezogenen, monitoringfähigen Interventionen überwacht. Die Begünstigten haben die Möglichkeit auf Beanstandungen aus dem Flächenmonitoring zu reagieren, z.B. ggf. den Antrag zu korrigieren und damit Sanktionen zu vermeiden. Weiters wird durch den Werkvertrag der Einsatz der Handy-Signatur auch finanziell unterstützt. Die Handy-Signatur wurde inzwischen zur ID-Austria weiterentwickelt, der Anteil 2023 betrug 31 %, 2024 betrug er 35 %.
Datenquelle:
Abrechnungsschemata 2023 & 2024 (u.a. Handy-Signatur) sowie INVEKOS Qualitätsbewertungsberichte 2023 & 2024 (u.a. Flächenmonitoring)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Vereinfachung der Handhabung durch umfassende Nutzung der elektronisch verfügbaren Informationen und Unterlagen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Dokumentation der Prüfung von Antragsinhalten mithilfe Checklisten gemäß Anhang l des Werkvertrags
Ausgangszustand 2022:
Anträge werden mit den Vorjahresdaten elektronisch im e-AMA zur Verfügung gestellt; Betriebsinhaber hat Angaben zu kontrollieren und zu aktualisieren
Zielzustand 2024:
Antragsinhalte werden im Zuge der Antragstellung geprüft. Dokumentation dieser Prüfung unter Verwendung der Checkliste für die Entgegennahme von Anträgen (siehe Anhang I des Vertrages).
Istzustand 2024:
Im Rahmen der werkvertragskonformen Berichtslegung der Gesamtabrechnung für das Antragsjahr 2023 & 2024 wurden keine Abweichungen bei der verpflichteten Verwendung der Checkliste (Anhang l des Werkvertrags) festgestellt.
Datenquelle:
Checklisten-Stichprobe im Rahmen der Berichtslegung 2023 & 2024 gemäß § 10 Abs. 3 & § 11 Abs. 1 des Werkvertrags
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verfahren, Online-Antragstellung und Abwicklung der Interventionen im INVEKOS
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der jährliche Mehrfachantrag Flächen (kein Herbstantrag mehr in neuer GAP) wird mit den einzelbetrieblichen Daten des Vorjahres vorbefüllt, elektronisch im e-AMA zur Verfügung gestellt und vom Betriebsinhaber überprüft und aktualisiert. Die einzelnen Schläge innerhalb der Referenzparzelle sind vom Betriebsinhaber zu digitalisieren, sodass sich Lage und Ausmaß ergeben und ist dazu die jeweilige Nutzung anzugeben. Mithilfe seiner Handy-Signatur reicht der Betriebsinhaber seinen Antrag ein.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Steuerungsgremium, Steuerungsprozess und Terminplan zur Antragsabwicklung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur besseren Umsetzung des Steuerungsprozesses zur Antragsabwicklung ist die LK Österreich, in Vertretung der LKn der Länder, zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle für das BML.
Die Leistungen der LKn werden gemäß eines von der AMA zu erstellenden Terminplanes erbracht, der in der Folge für die weitere Vorgangsweise bindend ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verwendung eines Qualitätsmanagement-Systems
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es wird ein Qualitätsmanagement-System verwendet um die vertragskonforme Erfüllung der Aufgaben der LKn sicherzustellen.
Das Qualitätsmanagement-System umfasst insbesondere die Vorlage der Leistungsnachweise für Zwecke der Abrechnung, die Dokumentation der Personalschulungen, eine interne Qualitätskontrolle der LKn sowie die Führung der Checkliste mit den Kontrollpunkten der Identitätsfeststellung, Auffälligkeitsprüfung, Plausi-Prüfung und Prüfung, ob der Antragstellerwille im Antrag vollständig abgebildet ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Dokumentation im Rahmen der konkreten Hilfestellung für Antragsteller
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Maßnahme besteht in der Dokumentation der formalen Prüfung der Antragsberechtigung hinsichtlich der geografischen Online-Antragstellung MFA-Flächen, der Dokumentation der Prüfung der Identität von Übergeber und Übernehmer hinsichtlich der Anzeige Bewirtschafterwechsel sowie der Dokumentation der Prüfung der Identität bei Änderungen von Stammdaten gemäß AMA-Benutzerhandbuch und hinsichtlich sonstiger Anträge und Anzeigen gemäß den maßgeblichen EU-Vorgaben und der nationalen Umsetzung im Bereich INVEKOS, die online bzw. mittels E-Antrag einzureichen sind.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 18.288.000 € im Bereich Transferzahlungen an die LKn für die Mehrfachantragskampagne 2023 und 2024 gerechnet. Dieser vertraglich festgelegte Maximalbetrag wurde erreicht: Einerseits dadurch, dass die Fallzahlen im Antragsjahr 2023 aufgrund der vielen Neuerungen in der neuen Förderperiode zu deutlich weniger Selbsttätigen Antrag:stellerinnen geführt hat und somit die Anzahl jener, die die Hilfestellung der LKn in Anspruch genommen haben gestiegen ist. Anderseits hat sich die inflationsbedingte Erhöhung der Gehälter der Bundesbediensteten (rund 7 % von 2023 auf 2024 und 9 % von 2023 auf 2024), welche für die Valorisierung des Stundensatzes für das jeweilige Mehrfachantragsjahr entscheidend ist, ebenso finanziell auf das Abrechnungsschema der Gesamtzahlungen finanziell ausgewirkt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die jährlichen Transferzahlungen idHv 9,144 Mio. € aus nationalen Mitteln finanziert und ein Teil aus EU-Mitteln der Technischen Hilfe kofinanziert sind. In DB 42.05.03.00, FISTL 280, FIPO 1/7271 923 sind die refundierten EU-Mittel der Technischen Hilfe abgezogen, wodurch sich die Differenz zu den in der WFA angeführten Transferzahlungen ergibt.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten. Die Ziele der WFA sind mit minimalem Kostenaufwand erreicht worden.
Für die MFA-Kampagne 2025 und 2026 sind die Ist-Werte noch nicht bekannt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Gleichstellung von Frauen und Männern: Das Förderangebot richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen.
Sonstige wesentliche Auswirkungen: Die BetriebsleiterInnen erhalten im Rahmen der INVEKOS-Förderungsabwicklung Entscheidungsgrundlagen für die strategische Ausrichtung ihres Unternehmens, bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und zu weiteren Themen, wie diese in den Bezug habenden Verordnungen und Richtlinien aufgelistet sind.
Rund 35 % der INVEKOS-Betriebe in Österreich werden von Frauen geführt (Grüner Bericht 2024).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
- Informationen der Landwirtschaftskammer Österreich zu den INVEKOS-Services
- Informationen der Europäischen Kommission zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS)
- Informationen des BMLUK zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) sowie dem Mehrfachantrag
- Informationen der AMA zum Mehrfachantrag 2024 (AMA-Merkblätter)