Vorhaben
BÜNDELUNG: Errichtung des Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds
BÜNDELUNG: Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 NPO-Gesetz betreffend Richtlinien über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß § 1 Abs. 2 NPO-Gesetz, welche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten Auswirkungen geboten sind, damit diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen, gebündelt mit NPO-FondsG (Budgetbegleitgesetz 2023)
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -816.207
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Unterstützung von förderbaren Organisationen, die aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Erregers SARS-CoV-2 Einnahmenausfälle erleiden und erheblichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind
Beschreibung des Ziels
Milderung von Einnahmenausfällen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von förderbaren Organisationen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen, damit die förderbaren Organisationen weiterhin ihre statutengemäßen Aufgaben erbringen können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erhaltung der Zahlungsfähigkeit durch Unterstützungsleistungen
Ausgangszustand 2020:
Erhebliche Einnahmenausfälle bedingt durch behördlich angeordnete Schließungen und andere Einschränkungen, Ausfälle von Spenden- und Sponsorgeldern aufgrund des Konjunktureinbruchs, etc. gefährden die Erbringung der satzungsgemäßen, gesellschaftlich erwünschten Tätigkeiten der förderbaren Organisationen.
Zielzustand 2024:
Die Gewährung von Unterstützungsleistungen trägt zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit bei. Der Fonds wurde in einem hohen Ausmaß ausgeschöpft und die geförderten Organisationen sind in der Lage, ihre satzungsgemäßen Tätigkeiten weiterhin zu erbringen. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Förderungen wird auf indikativer Basis bis zu 1075 Mio. Euro (abzüglich Abwicklungskosten) betragen.
Istzustand 2024:
Der NPO-Fonds hat von 2020 bis Ende 2024 insgesamt 830,4 Mio. € an 23.649 Fördernehmer ausgezahlt und auf diese Weise die entstandenen Einnahmenausfälle teilweise ausgeglichen.
Datenquelle:
Daten von aws
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
NPO-Unterstützungsfonds
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Milderung von entstandenen Einnahmenausfällen förderbarer Organisationen – NonProfit-Organisationen; freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbänden unbeschadet ihrer rechtlichen Stellung; gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen auf Grund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt, Rechtsträgerinnen und Rechtsträger, an denen förderbare Organisationen beteiligt sind – durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und die durch diesen hervorgerufene Erkrankung COVID-19 zur Erbringung ihrer statutengemäßen Aufgaben durch die aws.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Transferaufwendungen des Bundes für den NPO-Fonds im Ergebnishaushalt betrugen für den Zeitraum 2020 bis 2024 insgesamt 805,6 Mio. € (siehe Tabelle). Hinzu kamen Aufwendungen für die Abwicklung durch die aws von insgesamt 10,6 Mio. €.
Die Auszahlungen für Transfers waren im Jahr 2020 deutlich höher als die Aufwendungen (+81,7 Mio. €). In den Folgejahren wurde das Liquiditätsmanagement des Bundes an den Bedarf der aws angepasst. Zum Ende eines Finanzjahres noch verfügbare Fördermittel wurden als Treuhandvermögen in der Vermögensrechnung erfasst.
Abweichend zu den finanziellen Auswirkungen im Bundeshaushalt wurden von der aws bis 31.12.2024 Förderungen iHv. insgesamt 830,4 Mio. € ausbezahlt. Die Differenz zwischen den ausgezahlten Förderungen und den Auszahlungen für Transfers entsteht durch die Wiederverwendung rückgezahlter Förderungen. Für die einzelnen Phasen wurden Förderungen in folgender Höhe von der aws ausbezahlt:
1. Phase (1.4. bis 30.9.2020): 327,1 Mio. €
2. Phase (1.10. bis 31.12.2020): 161,0 Mio. €
3. Phase (1.1. bis 30.6.2021): 235,1 Mio. €
4. Phase (1.10. bis 31.12.2021): 60,7 Mio. €
5. Phase (1.1. bis 31.3.2022): 46,5 Mio. €
Das maximale Volumen des NPO-Fonds (Fördermittel und Abwicklungskosten) wurde mit jeder Phase erweitert. Anfangs betrug das maximale Volumen 665 Mio. €, zuletzt 1.075 Mio. €.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Insgesamt wurden von der aws 59.200 Förderungen an 23.649 Fördernehmer ausbezahlt. Die Fördernehmer verteilten sich auf alle Bundesländer, wobei die meisten aus Niederösterreich (5.623), Oberösterreich (4.436) und der Steiermark (3531) waren. Die höchsten Fördermittel erhielten hingegen Fördernehmer aus Wien mit insgesamt 265,7 Mio. €. Bei der Errichtung des NPO-Unterstützungsfonds im Jahr 2020 konnten hinsichtlich der zu erwartenden Begünstigten/Antragstellenden keine genauen Zahlen bestimmt werden. Die Anzahl der Anträge wurde auf 25.000 geschätzt. Die maximale Förderhöhe variierte nach Phase und Art der Förderung (Kostenzuschuss, Struktursicherungsbeitrag, Lockdown-Zuschuss, COVID-19-Testkosten). Im RH-Bericht befindet sich eine übersichtliche Tabelle über die „Förderelemente“ (Tabelle B, S. 75f) und die maximalen Förderhöhen.
Sektorspezifisch wurden die meisten Fördernehmer dem Bereich „Sport“ (6.795) zugeordnet. Die Fördermittel selbst verteilten sich gleichmäßiger auf die verschiedenen Bereiche. Details sind den Tabellen und Abbildungen der angeführten Berichte zu entnehmen.
Die externe Evaluierung durch die WU Wien ergab, dass geförderte NPOs eine höhere Überlebensrate hatten als nicht geförderte NPOs (siehe Link).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.