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Vorhaben

BÜNDELUNG: Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen für Privatbahnen

BÜNDELUNG: Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- und Regionalverkehr auf den Strecken der Privatbahnen

2024
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -257.435

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

In Österreich tätige Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erbringen Verkehrsdienstleistungen, die diese im eigenwirtschaftlichen Interesse nicht, nicht im gleichen Umfang oder nicht unter den gleichen Bedingungen übernehmen würden, wenn weder eine Kostendeckung noch Gewinnchancen erwirtschaftbar sind. Aus verkehrs-, regional-, sozial- und umweltpolitischen Gründen (gemeinwirtschaftlichen Interessen) ist es jedoch notwendig, dass auch diese nicht kostendeckenden Verkehrsdienstleistungen erbracht werden, sodass eine Bestellung durch die öffentliche Hand erforderlich ist.

Für die Sicherstellung des Grundangebots (gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999) wurde vom Bund (im Wege der SCHIG mbH) mit den jeweiligen Privatbahnen ein Verkehrsdienstevertrag (VDV) über die Bestellung und Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen (gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004) bis Ende 2020 abgeschlossen. Um das Grundangebot (insbesondere auch für die Privatbahnen) auch in Zukunft zu gewährleisten, sind neue vertragliche Grundlagen abzuschließen.

Die Länder haben bisher die über das Grundangebot hinausgehenden Verkehrsdienstleistungen (gemäß § 13 ÖPNRV-G 1999) im Rahmen gesonderter VDV beauftragt.

Diese duale Bestellstruktur führte zu häufiger Kritik u.a. durch den Rechnungshof (z.B.: ein Grundtakt der Züge in einer Region unterliegt dem VDV Bund, Verstärkerzüge unterliegen dem VDV Land), sie erschwerte eine effiziente Entwicklung insbesondere des öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehrs und förderte unterschiedlichste Parallelstrukturen.

Daher wurde von Bundesseite unter Einbeziehung der Finanzprokuratur ein Modell „Verkehrsdienstevertrag neu“ ausgearbeitet, um künftig Synergien besser zu nutzen.

Nach diesem (mit den auf Unionsebene vorgegebenen Regelungen im Einklang stehenden) Modell soll pro EVU ein VDV über die Bestellung eines Gesamtangebotes für den öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr abgeschlossen werden, wobei die Finanzierungsanteile der Gebietskörperschaften gemäß Zuständigkeiten nach den Bestimmungen des ÖPNRV-G 1999 übernommen werden.

Durch den Abschluss der VDV wird auch eine Maßnahme der österreichischen Klimastrategie „mission 2030“, Leuchtturm 2, welche unter anderem zusätzliche Verkehrsdienstbestellungen ab 2020 vorsieht, verfolgt/umgesetzt.

Vom Abschluss des „Verkehrsdienstevertrag neu“ sind jedenfalls folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen betroffen:

Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.H (NÖVOG)
Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG (GySEV)
Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. (StH)
Salzburger Lokalbahn – Salzburg AG (SLB)
Pinzgauer Lokalbahn – Salzburg AG (PLB)
Zillertaler Verkehrsbetriebe AG (ZVB)
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB)
Steiermarkbahn und Bus GmbH (StB)
Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB)

Anm.:
Mit der Wiener Lokalbahn GmbH (WLB) und der Montafonerbahn AG (mbs) wurden die entsprechenden VDV aus vergaberechtlichen Gründen bereits mit Fahrplanwechsel Dezember 2019 abgeschlossen.

Die Laufzeit dieser Vereinbarungen soll in der Regel 10 Jahre betragen. Entsprechende Gründe für diesbezüglich abweichende Regelungen werden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ im Detail dargestellt.

Mit dem Abschluss der neuen VDV soll ein leistungsfähiger, hochwertiger, bedarfsgerechter und effizienter öffentlicher Schienenpersonenverkehr transparent beauftragt und sichergestellt werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben dient der Erreichung der Ziele des „Mobilitätsmasterplans 2030 für Österreich“. Mit dem Ausbau der Bestellungen von Schienenpersonenverkehren soll die Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf eine klimagerechte Mobilitätsform gefördert werden.

Das Vorhaben dient der Erreichung des SDG 11.2. Mit dem Ausbau der Bestellungen von Schienenpersonenverkehren sollen nachhaltige Verkehrssysteme für alle ermöglicht werden, insbesondere der Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Der öffentliche Verkehr kommt allen Bevölkerungsgruppen zu Gute, erleichtert aber insbesondere Menschen in prekären Situationen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die Befriedigung ihrer Mobilitätsbedürfnisse.

Das Vorhaben dient der Erreichung der Ziele der österreichischen Klimastrategie „mission 2030“. Mit dem Ausbau der Bestellungen von Schienenpersonenverkehren durch den Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen (VDV) wird das Leuchtturm 2 „Stärkung des Schienengebundenen Öffentlichen Verkehrs (ÖV)“ unterstützt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Effizienter Einsatz der finanziellen Aufwendungen des Bundes für eine weitere Qualitätsverbesserung im öffentlichen Schienenpersonenverkehr sowie Verfolgung der österreichischen Klimastrategie "mission 2030", Leuchtturm 2: Stärkung des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs (ÖV).

Beschreibung des Ziels

Steigerung der Qualität und Effizienz im öffentlichen Schienenpersonenverkehr durch eine Harmonisierung des bisher dualen Bestellsystems und Bestellung eines Gesamtsystems im öffentlichen Schienenpersonenverkehr.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Mrd. Personenkilometer (Pkm) im öffentlichen Schienenpersonenverkehr österreichweit [Mrd.]

Istwert

15,0

Mrd.

Zielzustand

13,7

Mrd.

Datenquelle: Datenerhebung der SCG


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Harmonisierung des dualen Bestellsystems

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss eines VDV im Schienenpersonennah- und Regionalverkehr je Privatbahn.
Die Verkehrsplanung im Schienenpersonennah- und Regionalverkehr erfolgt durch die regionalen Gebietskörperschaften gemäß § 12 ÖPNRV-G 1999. Damit können die regionalen Kompetenzen in der Verkehrsplanung weiterhin bestmöglich genutzt werden und führen zu einer besseren Steuerung und Organisation des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs in den Ländern.
Der Bund prüft die Einhaltung der verkehrspolitischen Ziele gemäß Gesamtverkehrsplan für Österreich. Die Einführung einheitlicher Leistungs- und Qualitätsstandards wird erreicht. Eine einheitliche Kontrolle der Leistungs- und Qualitätsstandards sowie eine zentrale Durchführung der Überkompensationsprüfung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird erreicht.
Die Vergabe und Abwicklung des VDV erfolgt durch eine zentrale Stelle, die SCHIG mbH oder die jeweilige Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft (VOG), im gemeinsamen Auftrag der Aufgabenträger (Bund und jeweilige Länder), um Doppelgleisigkeiten bzw. parallelen Aufbau von Strukturen zu vermeiden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-257.435

Tsd. Euro

Plan

-263.609

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

257.435

Tsd. Euro

Plan

263.609

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

257.435

Tsd. Euro

Plan

263.609

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-47.486

Tsd. Euro

Plan

-53.270

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

47.486

Tsd. Euro

Plan

53.270

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

47.486

Tsd. Euro

Plan

53.270

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-47.722

Tsd. Euro

Plan

-55.032

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

47.722

Tsd. Euro

Plan

55.032

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

47.722

Tsd. Euro

Plan

55.032

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-43.959

Tsd. Euro

Plan

-47.805

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

43.959

Tsd. Euro

Plan

47.805

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

43.959

Tsd. Euro

Plan

47.805

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-55.029

Tsd. Euro

Plan

-52.782

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

55.029

Tsd. Euro

Plan

52.782

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

55.029

Tsd. Euro

Plan

52.782

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Gegenüber den Planaufwendungen sind in der Ist-Betrachtung folgende Abweichungen eingetreten:
– bis zum Abschluss des Verkehrsdienstevertrages konnten bei den endgültig vereinbarten Kostensätzen noch günstigere Konditionen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbart werden
– die im Verkehrsdienstevertrag vereinbarten Wertsicherungsindizes haben sich gegenüber dem Planszenarium geändert (v.a. hohe Steigerungen der Energiekosten und des VPI)
– zur Erreichung verkehrs- und klimapolitischer Ziele wurden im Rahmen der Verkehrsdiensteverträge Leistungsausweitungen durchgeführt

Zwischen Bund und Land wurde im Wesentlichen fixe Finanzierungsanteile vereinbart. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen des Landes im Vergleich zu den Planwerten haben sich daher analog zu jenen des Bundes verhalten.

Die für das Evaluierungsjahr nunmehr ggü. den PLAN-Kosten 2024 festgestellten höheren IST-Kosten bleiben systembedingt auch für die restliche Vertragslaufzeit bestehen. Die relative Kostenentwicklung von diesem Aufsatzpunkt weg, wird sich, so zukünftig keine wesentlichen Änderungen der Planungsprämissen eintreten, analog zu den bisherigen Annahmen verhalten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Aufgrund der überplanmäßigen Erreichung des Zielwertes „Personenkilometer“ (siehe Kennzahl 1) im Jahr 2024 ist aber insgesamt von einer stärkeren Verlagerung vom MIV auf den ÖV auszugehen.

Sollte dieser Trend anhalten, könnte die im Rahmen der Bestellung von Verkehrsdiensten bei den Privatbahnen über die Vertragslaufzeit angenommene Reduktion von Luftschadstoffen (Stickstoffoxide – NOx und Staub – PM 10) sowie von Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) und die Substitution nicht erneuerbarer Energieträger, auch unter Berücksichtigung der vorübergehenden Nachfragerückgänge während der Corona-Pandemie um rd. 8% höher ausfallen, als in der WFA ursprünglich angenommen.

Gesamtbeurteilung

Die einzelnen Verkehrsdiensteverträge sehen die Möglichkeit vor, ggf. zusätzliche Leistungen zu bestellen. In den letzten Jahren ist bereits ein starker Aufwärtstrend bei der Benützung des Schienenpersonenverkehrs feststellbar gewesen. Um den Umstieg der Bevölkerung auf den öffentlichen Verkehr weiter zu erleichtern und um ein klimaneutrales Mobilitätssystem sicherzustellen, wurde das Leistungsangebot bereits ausgebaut. Weitere Leistungsausweitungen und die Anschaffung neuer Triebfahrzeuge sind geplant.

Die Verkehrsdiensteverträge sehen eine umfangreiche Leistungskontrolle vor. Nicht erbrachte Leistungen werden nicht abgegolten, für mangelhaft erbrachte Leistungen werden entsprechende Abzüge geltend gemacht. Darüber hinaus ist ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem mit Bonus/Malus-Zahlungen vorgesehen. Die beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen haben daher ein vitales Interesse eine hochwertige Leistung zu erbringen. Diese Regelungen haben sich bewährt und zu einer weiteren Verbesserung der Qualität der erbrachten Leistung geführt.

Die Harmonisierung des Bestellsystems hat die Abstimmung der Fahrplanplanung zwischen Bund und Land wesentlich verbessert und die Möglichkeit geschaffen rasch und flexibel auf Verkehrsbedürfnisse zu reagieren.

Die Personenkilometer im öffentlichen Schienenpersonenverkehr haben sich österreichweit im Evaluierungszeitraum wie folgt entwickelt :
2021: 8,50 Mrd. Pkm; 2022: 13,00 Mrd. Pkm; 2023: 14,54 Mrd. Pkm; 2024: 14,74 Mrd. Pkm
Es ist zu beachten, dass die Jahre 2020 und 2021 unter massiven Fahrgastrückgängen aufgrund coronabedingter Ausgangsbeschränkungen litten.

Der Anteil der hier beauftragten Leistungen sind rd. 4% des österreichweiten Schienenpersonenverkehrsangebotes. Es ist davon auszugehen, dass sich die Personenkilometer der gegenständlichen Beauftragungen analog zu den österreichweiten Werten entwickelt haben.

Über die durchschnittliche Vertragslaufzeit der einzelnen Verkehrsdiensteverträge wurde mit dieser Beauftragung das Leistungsangebot um knapp 10% aufgebaut. Damit wurden Taktverdichtungen, Taktlückenschlüsse und die Aufnahme von Tagesrand- und Wochenendverbindungen erreicht.

Ergebnisse der Kontrollen der Leistungs- und Qualitätsstandards sind in den Berichten über die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen (GWL-Bericht) nachzulesen. Diese werden auf der BMK- bzw. Parlaments-Homepage veröffentlicht, der Link zum letzten verfügbaren Bericht 2022 finden sich unter „Weiterführende Informationen“.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen