Vorhaben
Pädagogikpaket 2018
Pädagogik-Paket
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Klare Notensystematik und transparente, kriterienorientierte Leistungsbeurteilung
Beschreibung des Ziels
Durch den flächendeckenden Einsatz der Ziffernbeurteilung ab dem Jahreszeugnis der 2. Schulstufe wird eine klare Notensystematik sichergestellt. Durch eine schriftliche Erläuterung der Beurteilung ist die Leistungsbeurteilung transparenter, ein etwaiger Förderbedarf klarer ableitbar und die Rolle der Pädagoginnen und Pädagogen im Diskurs mit den Erziehungsberechtigten gestärkt. Die nachhaltige Sicherstellung des Erwerbs von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken steht im Fokus pädagogischen Handelns und soll gestärkt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
63%
Datenquelle: Aktuell kein Längsschnittvergleich möglich aufgrund Änderung der Datenlage (Weiterentwicklung der BIST-Ü zu iKMPLUS). Nationale Daten zur Kompetenzentwicklung erst 2026 verfügbar.
Meilenstein 1: Klare und transparente Leistungsbeurteilung und Aufstiegsregelungen in der Volksschule
Ausgangszustand 2018:
Laut Datenerhebung aus dem SJ 2016/17 werden 63 % der ersten Schulstufen mittels alternativer Leistungsbeurteilung bewertet, bei 8 % davon in einer Kombination mit Ziffernbeurteilung. Im Vergleich zur reinen Ziffernbeurteilung ergibt sich eine Ungleichheit im Beurteilungsaufwand, da bei der Ziffernbeurteilung weder eine Dokumentation, noch ein Bewertungsgespräch verlangt wird. Gerade in diesen beiden Säulen liegt jedoch der Mehrwert, der von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften, wie auch Schülerinnen und Schülern geschätzt wird. Das obligate Aufsteigen bis einschließlich der 3. Schulstufe, unabhängig von der Beurteilungsform, sorgt auf allen Ebenen für Unsicherheit und Unmut. Als unterstützend hat sich die Möglichkeit der Umstufung während des Schuljahres erwiesen.
Zielzustand 2024:
Die Beurteilung erfolgt nach transparenten, objektivierbaren und vergleichbaren Kriterien. Die alternative Form der Beurteilung wird schulautonom bis zum Ende des ersten Semesters der 2. Schulstufe ermöglicht. Eine zusätzliche Ziffernbeurteilung kann von den Erziehungsberechtigten verlangt werden. Bewertungsgespräche sind, unabhängig von der Beurteilungsform, zu führen. Spätestens mit Ende der zweiten Schulstufe setzt die Ziffernbeurteilung ein. Der Ziffernbeurteilung ist ein Bewertungsraster zugrunde zu legen. Das Wiederholen aufgrund negativer Leistungen setzt mit der 2. Schulstufe ein, wobei ein Aufstieg mit einem "Nicht genügend" möglich ist. Bei mehreren "Nicht genügend" entscheidet die Schulkonferenz. Das Umstufen während des Schuljahres bleibt durchgehend erhalten.
Istzustand 2024:
Die Beurteilung erfolgt nach transparenten, objektivierbaren und vergleichbaren Kriterien. Die alternative Form der Beurteilung wird schulautonom bis zum Ende des ersten Semesters der 2. Schulstufe umgesetzt. Eine zusätzliche Ziffernbeurteilung kann von den Erziehungsberechtigten verlangt werden. Bewertungsgespräche sind, unabhängig von der Beurteilungsform, zu führen. Spätestens mit Ende der zweiten Schulstufe setzt die Ziffernbeurteilung ein. Zusätzlich zur Ziffernbeurteilung ist eine schriftliche Erläuterung auszustellen (beispielsweise in Form eines Bewertungsrasters). Das Wiederholen aufgrund negativer Leistungen setzt mit der 2. Schulstufe ein, wobei ein Aufstieg mit einem "Nicht genügend" möglich ist. Bei mehreren "Nicht genügend" entscheidet die Schulkonferenz. Das Umstufen während des Schuljahres ist möglich.
Datenquelle:
Die Änderungen wurden gesetzlich verankert (SchUG) und werden verbindlich flächendeckend umgesetzt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Klare Notensystematik in der Mittelschule
Ausgangszustand 2018:
Die Beurteilung an der Neuen Mittelschule erfolgt gem. einer sogenannten 7-teiligen Notenskala (Unterscheidung zwischen Bildungszielen der grundlegenden oder vertieften Allgemeinbildung). Dieses System wird von Schüler/innen, Erziehungsberechtigten und abnehmenden (Aus-)Bildungsinstitutionen als kompliziert erlebt.
Zielzustand 2024:
Die Beurteilung an der Mittelschule erfolgt gem. einer 5-teiligen Notenskala. Ab der 6. Schulstufe erfolgt die Beurteilung zudem geteilt in zwei Leistungsniveaus (Standard bzw. Standard-AHS). Dieses System ist allgemein verständlich und gibt Schüler/innen, Erziehungsberechtigten und abnehmenden (Aus-)Bildungsinstitutionen eine klare und valide Auskunft über den Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers. Die Attraktivität der NMS ist erhöht.
Istzustand 2024:
Ab der 6. Schulstufe erfolgt die Beurteilung in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen geteilt in zwei Leistungsniveaus (Standard bzw. Standard-AHS) mit einer jeweils 5-teiligen Notenskala. Die Beurteilung gem. dem Leistungsniveau Standard-AHS entspricht jener der AHS-Unterstufe. Dieses System ist allgemein verständlich und gibt Schüler/innen, Erziehungsberechtigten und abnehmenden (Aus-)Bildungsinstitutionen eine klare und valide Auskunft über den Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers.
Datenquelle:
Die Änderungen wurden gesetzlich verankert (SchUG, SchOG) und werden verbindlich flächendeckend umgesetzt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Bestmögliche Förderung der Schüler/innen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen
Beschreibung des Ziels
Die Schülerinnen und Schüler werden durch geeignete Differenzierungsmaßnahmen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen bestmöglich gefördert. Dabei steht die Sicherstellung von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken im Fokus. Die Wahl der Formen der Organisation des Unterrichts für heterogene Schülerinnen- und Schülerpopulationen erfolgt durch die Schulleitung entsprechend des jeweiligen Bedarfs am Standort.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
63%
Datenquelle: Aktuell kein Längsschnittvergleich möglich aufgrund Änderung der Datenlage (Weiterentwicklung der BIST-Ü zu iKMPLUS). Nationale Daten zur Kompetenzentwicklung erst 2026 verfügbar.
Meilenstein 1: Erweiterung der Differenzierungsmöglichkeiten an Mittelschulen
Ausgangszustand 2018:
Die Differenzierungsmöglichkeiten in den differenzierten Pflichtgegenständen an Neuen Mittelschulen sind begrenzt. Eine dauerhafte Gruppenbildung kann nicht vorgenommen werden.
Zielzustand 2024:
Entsprechend des jeweiligen Bedarfs am Standort erfolgt schulautonom die Entscheidung, welche Differenzierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Auch eine dauerhafte Gruppenbildung entsprechend dem Leistungsniveau ist möglich. Dadurch wird die Unterrichtsarbeit in stark heterogenen Klassen verbessert und die Attraktivität der NMS erhöht.
Istzustand 2024:
Entsprechend des jeweiligen Bedarfs am Standort erfolgt schulautonom die Entscheidung, welche Differenzierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Auch eine dauerhafte Gruppenbildung entsprechend dem Leistungsniveau ist möglich. Die Umsetzung erfolgt auf Basis pädagogischer Überlegungen in koordiniertem Zusammenwirken zwischen den unterrichtenden Lehrpersonen und der Schulleitung.
Datenquelle:
Die Änderungen wurden gesetzlich verankert (§ 31a SchUG).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Verbesserung der Außenwirkung der Mittelschule
Beschreibung des Ziels
Die Mittelschule wird in der Öffentlichkeit als Leistungsschule wahrgenommen, die die Schüler/innen sowohl auf das Berufsleben, als auch für den Übertritt in mittlere oder höhere Schulen vorbereitet. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler werden äquivalent zur AHS-Unterstufe gefordert und gefördert, wodurch Schwierigkeiten beim Übertritt in andere Schularten reduziert sind. Die Anmeldezahlen an den Mittelschulen steigen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe, die eine Mittelschule besuchen [%]
Istwert
60,45%
Zielzustand
60,00%
Datenquelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2022/23 (aktuellste verfügbare Zahlen für das Schuljahr 2022/23); In absoluten Zahlen: 53.266
Ziel 4: Positive Entwicklungen der Neuen Mittelschule erhalten
Beschreibung des Ziels
Das fundierte Konzept der Neuen Mittelschule und wesentliche Eckpfeiler der NMS-Entwicklung bleiben bestehen und werden auch weiterhin von allen Mittelschulen in hoher Qualität umgesetzt. Aktuelle Änderungen haben keine bremsende Wirkung auf bereits erfolgreich laufende Schulentwicklungsprozesse. Die Zahl der Schulen, die Personalentwicklungsmaßnahmen zur Optimierung der Lehr-und Lernkultur in den Bereichen Umgang mit Differenz und Diversität, kriteriale Leistungsbeurteilung, Kompetenzorientierung in den Schulentwicklungsplänen abbilden, steigt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
63%
Datenquelle: Aktuell kein Längsschnittvergleich möglich aufgrund Änderung der Datenlage (Weiterentwicklung der BIST-Ü zu iKMPLUS). Nationale Daten zur Kompetenzentwicklung erst 2026 verfügbar.
Meilenstein 1: Erweiterte schulautonome Gestaltungsspielräume werden genutzt
Ausgangszustand 2018:
Neue Mittelschulen setzen das NMS-Konzept an ihrem Standort um und setzen sich intensiv mit den verschiedenen Aspekten der neuen Lehr- und Lernkultur auseinander.
Zielzustand 2024:
Mittelschulen gehen den Weg der Schulentwicklung selbstbewusst weiter und nützen die schulautonomen Handlungsräume um für ihre Schüler/innen einen lernwirksamen Unterricht zu gestalten.
Istzustand 2024:
Mittelschulen gehen den Weg der Schulentwicklung selbstbewusst weiter und nützen die schulautonomen Handlungsräume um für ihre Schüler/innen einen lernwirksamen Unterricht zu gestalten.
Datenquelle:
Regelmäßige Reflexionsgespräche zwischen BMBWF und Bildungsdirektionen zur Umsetzungsbegleitung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 5: Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem
Beschreibung des Ziels
Schülerinnen und Schüler, die rückblickend eine falsche Schulwahl für das 9. Schuljahr getroffen haben, können sich in einem freiwilligen 10. Schuljahr neu orientieren und gegebenenfalls jene Kompetenzen, die für den Start einer Dualen Ausbildung notwendig sind, erwerben.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
AHS/BHS-Schulabbruch [%]
Istwert
4,30%
Zielzustand
4,00%
Datenquelle: Statistik Austria: Schulbesuch 2022/23 der Schüler:innen, die im Schuljahr 2021/22 die Eintrittsstufen maturaführender Schulen besucht haben
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
(Alternative) Leistungsbeurteilung und Bewertungsgespräche
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die Schuleingangsphase zu unterstützen besteht bis zum Ende des 1. Semesters der 2. Schulstufe die Möglichkeit an Stelle der Ziffernbeurteilung eine alternative Form der Leistungsbeurteilung zu wählen. Erziehungsberechtigte können allerdings zusätzlich zu dieser alternativen Form der Beurteilung auch eine Beurteilung mit Ziffernnoten verlangen.
Erfolgt eine Beurteilung nach Ziffernnoten, ist dieser an Volksschulen verpflichtend eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen. Dies gilt auch für die alternative Leistungsbeurteilung. An der Mittelschule kann das Klassen- bzw. Schulforum beschließen, dass eine solche Erläuterung hinzuzufügen ist. Damit wird die Beurteilung für alle Beteiligten transparenter. Einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz in der Beurteilung und im Dialog mit den Erziehungsberechtigten leistet auch das Bewertungsgespräch, welches unabhängig von der gewählten Beurteilungsform vorgesehen wird.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen bereits ab der 2. Schulstufe; das Umstufen während des Schuljahres bleibt durchgehend erhalten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Beurteilungen wird bereits ab der zweiten Schulstufe ermöglicht, wobei ein „Nicht genügend“ zum Aufstieg berechtigt. Ab zwei oder mehreren „Nicht genügend“ entscheidet die Schulkonferenz.. Dadurch sollen Defizite im grundlegenden Wissen und in den grundlegenden Kompetenzen von Kindern ehestmöglich behoben werden, um den weiteren Bildungsweg nicht zu gefährden. Durch die zeitgerechte gezielte Förderung sollen die Lernergebnisse von Kindern und Jugendlichen langfristig gesteigert werden.
Bei einem temporären Leistungsabfall aufgrund unterschiedlicher Belastungen einer Schülerin/eines Schülers, wird eine Umstufung während des Schuljahres in die nächst niedrigere Schulstufe durchgehend ab der ersten Schulstufe ermöglicht. Dies gilt auch für das Aufstufen in die nächst höhere Schulstufe wenn sich herausstellt, dass dies für eine Schülerin/einen Schüler aufgrund besonderer Begabungen sinnvoll erscheint.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einführung von zwei klar definierten Anforderungsniveaus in leistungsdifferenzierten Unterrichtsgegenständen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ab der 6. Schulstufe werden die bisherigen Formen der Leistungsdifferenzierung durch zwei klar definierte Anforderungsniveaus/Leistungsniveaus ersetzt.
Ab der 6. Schulstufe wird an der Mittelschule in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Erste Lebende Fremdsprache zwischen den Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ unterschieden. Das Leistungsniveau „Standard AHS“ entspricht dabei jenem der AHS Unterstufe. Durch diese Bezeichnung soll deutlich werden, dass leistungsstarke Schüler/innen an der Mittelschule genauso gefördert und gefordert werden wie an einer AHS.
In der PTS und an der Berufsschule treten die zwei klar definierten Leistungsniveaus an die Stelle der bisherigen Leistungsgruppen.
Durch die Darstellung des Leistungsniveaus wird die Leistungsbeurteilung transparenter und nachvollziehbarer.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erweiterung der Differenzierungsmaßnahmen an Mittelschulen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit werden die pädagogischen Fördermaßnahmen, die zur Differenzierung eingesetzt werden können, taxativ in § 31a Schulunterrichtsgesetz aufgelistet. In diesem Sinn kann Differenzierung derzeit durch Individualisierung des Unterrichts, differenzierten Unterricht in der Klasse, Begabungs- und Begabtenförderung, Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität, Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen, Förderung in temporär gebildeten Schüler/innengruppen und Unterricht im Lehrpersonenteam (Teamteaching) erfolgen. Zusätzlich wird nun auch die Möglichkeit eröffnet ab der 6. Schulstufe in den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Erste lebende Fremdsprache sowie in den Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches dauerhafte Gruppen zu bilden. Die Entscheidung darüber erfolge entsprechend des jeweiligen Bedarfs autonom am Schulstandort.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ermöglichung eines freiwilligen 10. Schuljahres an der Polytechnischen Schule für Schüler/innen, die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren oder höheren Schulen erfüllt haben
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Schülerinnen und Schüler, die im neunten Jahr ihrer allgemeinen Schulpflicht eine allgemein bildende höhere Schule oder eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule besucht, die entsprechende Schulstufe aber nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen mit Zustimmung des Schulerhalters sowie mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde die Polytechnische Schule besuchen, sofern sie zu Beginn des betreffenden Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dadurch können diese Schüler/innen gezielt auf den Start einer dualen Ausbildung vorbereitet und bestmöglich entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Die Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem steigt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Weitere Inhalte
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
– Umbenennung der Neuen Mittelschule in Mittelschule
– Adaptierung diverser gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere in Hinblick auf Aufnahmsvoraussetzungen, um die Einführung von zwei Leistungsniveaus zu berücksichtigen
– Ausdehnung von KEL- bzw. SEL-Gesprächen (Kind-Eltern/Erziehungsberichtigte-Lehrperson-Gespräche bzw. Schüler/in-Erziehungsberechtigte-Lehrperson-Gespräche) auf Volks- und Sonderschulen bzw. Polytechnische Schulen
– Ausdehnung des verpflichtenden Förderunterrichts auf Volksschulen und Polytechnische Schulen
– Abschaffung der Gesamtnote an Volksschulen
– Abschaffung des Klassenkonferenzbeschlusses hinsichtlich der Aufstiegsberechtigungen an Mittelschulen
– Aushändigung der Ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung (EdL) in der 8. Schulstufe der Mittelschule bereits mit der Schulnachricht
– Aushändigung der Ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung (EdL) an a.o. Schüler/innen
– Gleiche Aufstiegsberechtigungen von der Volksschule in die Volksschuloberstufe wie an die Mittelschule
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Relevant für die Ermittlung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen ist die Zahl der tatsächlich von den Maßnahmen des Pädagogikpakets betroffenen Schülerinnen und Schüler. Sie entfalten durch die freiwillige Weiderholung der 10. Schulstufe an den Polytechnischen Schulen erhöhende finanzielle Auswirkungen (Transferaufwand) und durch die wegfallenden Ausgaben im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Personalaufwand) auf Grund der dort reduzierten Zahl an Schülerinnen und Schüler. Grundlage für die damalige Berechnung (Basis Schulstatistik 2012/13) waren 422 betroffene Schülerinnen und Schüler. Im Zuge der Evaluierung (Basis Statistik Austria 2022/23) wurden 211 betroffene Schülerinnen und Schüler ermittelt. Dadurch reduziert sich der IST Wert sowohl beim Transferaufwand, als auch beim Personalaufwand des Bundes. Beim Transferaufwand des Bundes handelt es sich um den Ersatz der Besoldungskosten der Landeslehrpersonen (Grundlage: Art. IV BVG 1962), beim Personalaufwand um die Ausgaben für Bundeslehrpersonen. Für die Länder entstehen deshalb keine finanziellen Auswirkungen, da den Bund eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zum gänzlichen Ersatz der Besoldungskosten trifft. Die Maßnahmen bewirken keine finanziellen Auswirkungen im Bereich der Sachausgaben der Länder und Gemeinden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Auswirkungen auf die Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive durch Verbesserung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels:
Durch die gegenständlichen Maßnahmen wurde die Leistungsbeurteilung transparenter und lernförderlicher gestaltet. Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte erhalten eine differenzierte Rückmeldung zum Leistungsstand und den Lernfortschritten. Darauf aufbauend und in Verbindung mit begleitenden Maßnahmen (neue, kompetenzorientierte Lehrpläne, Weiterentwicklung der BIST-Ü zur iKMPLUS, Schuleingangsscreening etc.) können sie u.a. durch verstärkte Individualisierung, Differenzierung und Kompetenzorientierung, gezielter entsprechend ihrem individuellen Entwicklungsstand gefördert werden. Die Maßnahmen wirken schulischem Misserfolg entgegen und leisten einen Beitrag dazu, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler wesentliche grundlegende Kompetenzen erwerben.
Darüber haben Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht in einer mittleren oder höheren Schule beendet haben, nunmehr die Möglichkeit ein freiwilliges 10. Schuljahr an einer Polytechnischen Schule zu absolvieren.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.