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Vorhaben

Mobile Polizei Kommunikation (MPK) – Systemaustausch und neue App "Mobile Fallbearbeitung"

Mobile Polizei Kommunikation (MPK) – Systemaustausch und neue App "Mobile Fallbearbeitung"

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -68.337

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im Jahr 2017 wurde im BMI die strategische Entscheidung getroffen, bundesweit die Exekutive insgesamt und Sicherheitsverwaltung (dort wo erforderlich) mit Smartphones (iPhone7) auszustatten.

Die Umsetzung erfolgte als Projekt unter der Bezeichnung „MPK 1.0 (iPhone7) / Mobile Polizei Kommunikation“ (BMF-Mitbefassung mit Gz. BMI-RS1500/0250-II/14/2017). Die Zustimmung des BMF erfolgte mit 18.08.2017 unter folgenden Voraussetzungen:
– Nach Auslaufen der Sonderbudgetierung des Sicherheitspakets im Jahr 2020 sind die Aufwendungen für die Ausstattung der Polizei mit Tablets und Mobiltelefonen im
vorgegebenen Budgetrahmen unterzubringen und zu bedecken.
– Die technische Umsetzung und laufende Administration der Handy- und Tablet-Ausstattung ist mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen.
Daher wurden vom Gesamtmitbefassungsbetrag FH 2017-2021 (in Tsd gem. WFA) idHv € 70.111 die geplanten Personalauszahlungen idHv € 3.145 abgezogen und das
IT-Vorhabenscontrolling ausgehend vom betrieblichen Sachaufwand idHv € 66.966 unter Berücksichtigung von 10 % gem. Vorhabens-VO, § 5 (1) wesentliche Änderungen eines Vorhabens, berechnet.

Die Beschaffung der Smartphones erfolgte als „Managed Service“ dh. Bereitstellung der Hardware / Leasing (kein Kauf) samt Dienstleistungspaket (Konfektionierung der Geräte, Rollout, Support, eigener Verbindungsentgelttarif, etc.) über einen Abruf aus dem bestehenden BBG-Rahmenvertrag mit der A1, mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Gerechnet wird der Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Auslieferung, daher endete die Laufzeit der ersten Smartphones mit Ende Oktober 2020. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Entscheidung getroffen, die Geräte gegen das Modell iPhoneSE auszutauschen.
Mit dem Wechsel vom ursprünglich geplanten Modell „Financial Leasing“ zum „Operate Leasing“ (Finanzierung vs. Miete) und der damit verbundenen „zwingenden“ Rückgabe der iPhones an A1 (die Geräte bleiben im Eigentum der A1) konnten nachstehende Vorteile erzielt werden:

– 36 Monate Mietdauer (Operate Lease) mit zwingender Rückgabe
– übersichtliche Kostenstruktur (Be- und Verwertung bereits kalkuliert, der Rücknahmewert ist im Mietpreis bereits einkalkuliert, was zu einer Reduktion der mtl. Raten führt)
– es ist ein Schutz vor Ausfällen direkt nach der Garantiezeit der Geräte gegeben
– Flexibilität und Agilität durch stets aktuelle Technologie
– Sicherstellung des hohen Gerätesicherheitsstandard
– ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Wiederverwertung durch A1
– Motivation der Mitarbeiter*innen – klare Informationslage wann der nächste Austausch erfolgt.

Für dieses Vorhaben wurde eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung mit Evaluierungsjahr 2020 erstellt. Diese Evaluierung hat termingemäß stattgefunden.

Mit dem Rollout des iPhone 7 wurde die sehr heterogen geprägte Smartphone-Gerätelandschaft im BMI standardisiert.

Die geplante Vollausstattung wurde im Februar 2019 mit rd. 28.500 Smartphone erreicht.

Die Umstellung auf die neue Smartphonetype iPhone SE ist aufgrund des dem allgemeinen Life Circles von Smartphones unbedingt durchzuführen. Nach 2-3 Jahren steigen laut Statistiken die Reparaturen wie zum Beispiel Akkutausch exponentiell an, wodurch ein Tausch dringend erforderlich ist, um zusätzliche hohe Kosten und Aufwände für Support, Tausch und Reparaturen zu vermeiden.
Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres, soll eine u.a. eine weitere mobile Applikation zur Verfügung gestellt werden, mit der Daten aus den polizeilichen Amtshandlungen mittels zugewiesenen Smartphones und Tablets digital aufgenommen werden können und später mit den bestehenden Workflow-Applikationen auf den Dienststellen rechtlich korrekt abschließend verbucht werden können. Der Anwendungsbereich liegt bei etwa 25.000 Bediensteten der Landespolizeidirektionen.

Das iPhoneSE ist „state of the art“ und aufgrund seiner Leistungsmerkmale (Prozessorgeschwindigkeit, Speicherkapazität, u.a.) bestens geeignet, die Anforderungen der Bediensteten des BMI, insbesondere der Exekutive, zu erfüllen.

Die Abrufe von MPK 2.0 (iPhone SE) erfolgen analog wie MPK 1.0 (iPhone 7) auf Basis eines Abrufs aus einem BBG-Rahmenvertrag.

Das BMI ist mit der Mobilen Polizei Kommunikation bereits im laufenden Betrieb, bei dem ein regelmäßiger systematischer Austausch der Endgeräte Bestandteil dieses Betriebsaufwandes ist.

Für den Zeitraum Oktober 2021 bis einschließlich das Budgetjahr 2025 sind daher mit ggst. WFA im Sinne einer Gesamtvorhabensdarstellung gem. § 57 BHG 2013 die laufenden Kosten für den Betrieb inkl. der geplanten Austauschmaßnahmen der Endgeräte und die Entwicklung/Betrieb der App Mobile Fallbearbeitung umfasst. Diese Kosten belaufen sich auf insgesamt rd. 58 Mio. €.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben ist der Ressortstrategie Sicher. Österreich und der dortigen strategischen Stoßrichtung „Einsatz: Sicher im ganzen Land“ zuzuordnen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung der Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit

Beschreibung des Ziels

Mit dem Systemaustausch auf MPK 2.0 (iPhoneSE) können die mit der Einführung von MPK 1.0 (iPhone7) bereits erzielten Effizienz- und Effektivitätssteigerungen wie die zusätzliche Erreichbarkeit neben dem bestehenden Digitalfunk, den Einsatz einer App für die Personen und Fahrzeugkontrolle mit der Schaffung einer Möglichkeit der raschen Abfrage von Personen- und KFZ-Abfragen und einer Messenger App, mit der in Echtzeit die vor Ort einschreitenden Exekutivbediensteten direkt auf ein mobiles Device einsatzrelevante Erkenntnisse, Informationen und schriftliche Anordnungen durch die Einsatzleitung erhalten., sichergestellt werden. Das iPhone SE bietet im Vergleich zum Vorgängermodell iPhone7 mehrere technische Vorteile, wie doppelter interner Speicherplatz, schnellerer Prozessor (doppelte Anzahl von Prozessorkerne) und höhere Qualität bei Videoaufnahmen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Smartphone-Austausch [Anzahl]

Istwert

32.000

Anzahl

Zielzustand

31.500

Anzahl

Datenquelle: Aufzeichnung des BM.I

Meilenstein 1: App "MFB-Mobile Fallbearbeitung"

Ausgangszustand 2017:

Keine App für die Mobile Fallbearbeitung vorhanden

Zielzustand 2024:

Möglichkeit für ca. 25.000 Exekutivbedienstete geschaffen, mittels der eigens entwickelten App digitale Datenaufnahmen bereits am Einsatzort und Übermittlung per Knopfdruck in das PAD durchzuführen.

Istzustand 2024:

Derzeit befindet sich die App in einer Pilotphase mit ca. 5.000 Test-Usern in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich. Nach Abschluss der letzten Tests und technischen Adaptierungen wird die App im Quartal 2+3/ 2025 schrittweise, bundesweit ausgerollt.

Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Weiterführender Systemaustausch MPK 2.0

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für ca. 30.000 Bedienstete des BMI werden Smartphones inkl. Managed Services durch einen Provider (Abruf von der BBG) bereitgestellt. Nach 36 Monaten ab dem Datum der Auslieferung erfolgt ein rollierender Systemaustausch der Geräte auf das iPhone SE.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Entwicklung der App Mobile Fallbearbeitung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Mobile Fallbearbeitung werden polizeiliche Abläufe direkt am Einsatzort digitalisiert.
Für ca. 25.000 Exekutivbedienstete wird durch diese bundesweit einheitliche Lösung die Möglichkeit einer mobilen, digitalen Datenaufnahme und Übermittlung per Knopfdruck in Schnittstellen wie PAD geschaffen. Um dies zu erreichen ist eine hybridbasierte App inkl. aller erforderlichen Schnittstellen zu entwickeln, welche auf allen eingesetzten mobilen Devices (Smartphones und Tablets) zur Verfügung steht.
Durch die Einmaldateneingabe werden Prozesse vereinfacht und verkürzt, Übertragungsfehler durch Medienbruch reduziert. Eine Zeitersparnis bei administrativen Tätigkeiten ist die Folge.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-68.337

Tsd. Euro

Plan

-73.564

Tsd. Euro

Erträge

Ist

906

Tsd. Euro

Plan

2.003

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

69.243

Tsd. Euro

Plan

75.567

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

69.243

Tsd. Euro

Plan

75.567

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

906

Tsd. Euro

Plan

2.003

Tsd. Euro

Ergebnis

-14.706

Tsd. Euro

Plan

-15.360

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

14.706

Tsd. Euro

Plan

15.360

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14.706

Tsd. Euro

Plan

15.360

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.736

Tsd. Euro

Plan

-16.143

Tsd. Euro

Erträge

Ist

641

Tsd. Euro

Plan

910

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

13.377

Tsd. Euro

Plan

17.053

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.377

Tsd. Euro

Plan

17.053

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

641

Tsd. Euro

Plan

910

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.451

Tsd. Euro

Plan

-14.228

Tsd. Euro

Erträge

Ist

201

Tsd. Euro

Plan

75

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

12.652

Tsd. Euro

Plan

14.303

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.652

Tsd. Euro

Plan

14.303

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

201

Tsd. Euro

Plan

75

Tsd. Euro

Ergebnis

-13.872

Tsd. Euro

Plan

-13.971

Tsd. Euro

Erträge

Ist

62

Tsd. Euro

Plan

230

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

13.934

Tsd. Euro

Plan

14.201

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.934

Tsd. Euro

Plan

14.201

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

62

Tsd. Euro

Plan

230

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aufwendungen:
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden im betrieblichen Sachaufwand für die Jahre 2017 bis 2024 in Höhe von € 103.244 (in Tsd. €) gerechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 97.371 (in Tsd. €) eingetreten. Gründe für die Abweichungen sind auf niedrigere Zahlungen im Bereich der Microsoft Lizenzen und dem weiteren Austausch der iPhone Modelle zurückzuführen.

Erträge:
Die Geräte werden bei der Firma A1 geleast. Die Verwertung der Rücknahmegeräte erfolgt durch die Firma A1. Eine Geräterückgabe für die geleasten, funktionsfähigen Geräte ist nach Ablauf der 36-monatigen Verwendungsdauer vertraglich verpflichtend. Eine Abweichung der Zahlen (geleast vs. zurückgegeben) lässt sich auf Reparatur/Verlust oder Diebstahl von einzelnen Geräten zurückführen. Durch den regelmäßigen Tausch der Hardware können hohe Reparaturkosten und Aufwände in den Supportdienststellen vermieden werden.

Gesamtbeurteilung

Allgemeines und Systemaustausch:
Die seit 2017 im BMI eingeführte mobile Polizeikommunikation hat sich seit geraumer Zeit als hoher und zeitgemäßer Standard etabliert und ist als Ausrüstung für Exekutivbedienstete und Teile der Veraltungsbediensteten in Führungspositionen im täglichen Dienstbetrieb nicht mehr wegzudenken.

Seit November 2023 werden Apple iPhone 14 als Standardgeräte eingesetzt. Der Rollout beziehungsweise der Austausch der Hardware ist im Gange. Der derzeitige Status ist, dass bis Ende 2024 bereits ca. 28.000 Geräte (von iPhone SE auf iPhone 14) getauscht wurden. Für 2025 gesamt sind noch ca. 4.000 Geräte geplant. Die Beschaffung dazu (Lieferung Jänner bis September 2025) wurde im Dezember 2024 wie geplant durchgeführt. Die Beschaffungen erfolgen über einen BBG-Rahmenvertrag mit der Firma A1 gewohntermaßen und die Laufzeit beträgt drei Jahre ab dem Datum der Auslieferung. Da die Geräte geleast werden, ist eine Geräterückgabe nach Ablauf der 36-monatigen Verwendungsdauer vertraglich verpflichtend. Eine Abweichung der Zahlen (geleast vs. zurückgegeben) lässt sich auf Reparatur/Verlust oder Diebstahl von einzelnen Geräten zurückführen. Durch den regelmäßigen Tausch der Hardware können hohe Reparaturkosten und Aufwände in den Supportdienststellen vermieden werden.

Der Einsatz der Applikationen auf den mobilen Endgeräten im täglichen Dienstbetrieb hat sich stetig erhöht, ist nicht mehr wegzudenken und mit der Einführung des digitalen Führerscheines mit Oktober 2022 auch rechtlich verpflichtend. Die Kontrolle des digitalen Führerscheines (= QR Code mit hinterlegten Daten) durch Exekutivorgane ist nur mit der App .MPK- Abfragen möglich. Dabei wird der vorgewiesene QR-Code ausgelesen und die Datenbank (Führerscheinregister) abgefragt. Das Ergebnis wird direkt am mobilen Endgerät angezeigt und kann mittels gesicherter Verbindung in das interne Büro-Automations- und Kommunikationssystem (BAKS) zur weiteren Bearbeitung/Dokumentation übermittelt werden.

Mittlerweile gibt es neben dem Führerschein auch den digitalen Zulassungsschein und die digitale Identität, welche alle nur mit der MPK-Abfrage App kontrollierbar sind.
Die anonymisierten Auswertungen ergeben gesamt ca. 4,2 bis 5,1 Millionen Datenbankabfragen pro Monat bundesweit. Diese Werte entsprechen mehr als einer Verdoppelung zur letzten WFA-Evaluierung aus dem Jahre 2021.

Entwicklung der App .MFB (Mobile Fallbearbeitung):
Die App wird es den Exekutivbediensteten ermöglichen direkt am Einsatzort Daten digital aufzunehmen (nicht mehr handgeschrieben) und mittels Knopfdrucks strukturiert in das interne Protokollierungssystem PAD zu übertragen. Vorteile sind insbesondere die Zeitersparnis, die Datenqualität durch die Reduzierung von Übertragungsfehlern und die Einmaldateneingabe. Zusätzlich werden die Dateneingaben durch Scan-Funktionalitäten unterstützt beziehungsweise vereinfacht und beschleunigt. Je nach Arbeitsweise können Exekutivbedienstete den zu protokollierenden Akt direkt am Einsatzort bis zu 90% fertigstellen, was zu einer massiven Reduzierung des administrativen Aufwandes auf der Polizeiinspektion führt. Die Reduzierung des Papierbedarfes sollte ebenfalls nicht unerwähnt bleiben.
Derzeit befindet sich die App in einer Pilotphase mit ca. 5.000 Test-Usern in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich.
Nach Abschluss der letzten Tests und technischen Adaptierungen wird die App im Quartal 2+3/2025 schrittweise, bundesweit ausgerollt.
Die Weiterentwicklung der App mit Verbesserungen und neuen Funktionalitäten erfolgt bereits parallel.

Gründe für die Abweichungen bei den finanziellen Auswirkungen in den Jahren 2017 bis 2024 sind auf eine Umstellung auf ein neues Lizenzmodell (von iPhone 7 auf iPhone SE), welches um ca. 30% günstiger war, sowie niedrigere Zahlungen bei den Microsoft Lizenzen, zurückzuführen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen