Vorhaben
Mobile Polizei Kommunikation (MPK) – Systemaustausch und neue App "Mobile Fallbearbeitung"
Mobile Polizei Kommunikation (MPK) – Systemaustausch und neue App "Mobile Fallbearbeitung"
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -68.337
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung der Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit
Beschreibung des Ziels
Mit dem Systemaustausch auf MPK 2.0 (iPhoneSE) können die mit der Einführung von MPK 1.0 (iPhone7) bereits erzielten Effizienz- und Effektivitätssteigerungen wie die zusätzliche Erreichbarkeit neben dem bestehenden Digitalfunk, den Einsatz einer App für die Personen und Fahrzeugkontrolle mit der Schaffung einer Möglichkeit der raschen Abfrage von Personen- und KFZ-Abfragen und einer Messenger App, mit der in Echtzeit die vor Ort einschreitenden Exekutivbediensteten direkt auf ein mobiles Device einsatzrelevante Erkenntnisse, Informationen und schriftliche Anordnungen durch die Einsatzleitung erhalten., sichergestellt werden. Das iPhone SE bietet im Vergleich zum Vorgängermodell iPhone7 mehrere technische Vorteile, wie doppelter interner Speicherplatz, schnellerer Prozessor (doppelte Anzahl von Prozessorkerne) und höhere Qualität bei Videoaufnahmen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Smartphone-Austausch [Anzahl]
Istwert
32.000Anzahl
Zielzustand
31.500Anzahl
Datenquelle: Aufzeichnung des BM.I
Meilenstein 1: App "MFB-Mobile Fallbearbeitung"
Ausgangszustand 2017:
Keine App für die Mobile Fallbearbeitung vorhanden
Zielzustand 2024:
Möglichkeit für ca. 25.000 Exekutivbedienstete geschaffen, mittels der eigens entwickelten App digitale Datenaufnahmen bereits am Einsatzort und Übermittlung per Knopfdruck in das PAD durchzuführen.
Istzustand 2024:
Derzeit befindet sich die App in einer Pilotphase mit ca. 5.000 Test-Usern in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich. Nach Abschluss der letzten Tests und technischen Adaptierungen wird die App im Quartal 2+3/ 2025 schrittweise, bundesweit ausgerollt.
Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Weiterführender Systemaustausch MPK 2.0
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für ca. 30.000 Bedienstete des BMI werden Smartphones inkl. Managed Services durch einen Provider (Abruf von der BBG) bereitgestellt. Nach 36 Monaten ab dem Datum der Auslieferung erfolgt ein rollierender Systemaustausch der Geräte auf das iPhone SE.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Entwicklung der App Mobile Fallbearbeitung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Mobile Fallbearbeitung werden polizeiliche Abläufe direkt am Einsatzort digitalisiert.
Für ca. 25.000 Exekutivbedienstete wird durch diese bundesweit einheitliche Lösung die Möglichkeit einer mobilen, digitalen Datenaufnahme und Übermittlung per Knopfdruck in Schnittstellen wie PAD geschaffen. Um dies zu erreichen ist eine hybridbasierte App inkl. aller erforderlichen Schnittstellen zu entwickeln, welche auf allen eingesetzten mobilen Devices (Smartphones und Tablets) zur Verfügung steht.
Durch die Einmaldateneingabe werden Prozesse vereinfacht und verkürzt, Übertragungsfehler durch Medienbruch reduziert. Eine Zeitersparnis bei administrativen Tätigkeiten ist die Folge.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aufwendungen:
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden im betrieblichen Sachaufwand für die Jahre 2017 bis 2024 in Höhe von € 103.244 (in Tsd. €) gerechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 97.371 (in Tsd. €) eingetreten. Gründe für die Abweichungen sind auf niedrigere Zahlungen im Bereich der Microsoft Lizenzen und dem weiteren Austausch der iPhone Modelle zurückzuführen.
Erträge:
Die Geräte werden bei der Firma A1 geleast. Die Verwertung der Rücknahmegeräte erfolgt durch die Firma A1. Eine Geräterückgabe für die geleasten, funktionsfähigen Geräte ist nach Ablauf der 36-monatigen Verwendungsdauer vertraglich verpflichtend. Eine Abweichung der Zahlen (geleast vs. zurückgegeben) lässt sich auf Reparatur/Verlust oder Diebstahl von einzelnen Geräten zurückführen. Durch den regelmäßigen Tausch der Hardware können hohe Reparaturkosten und Aufwände in den Supportdienststellen vermieden werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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