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KENNZAHL

Einrichtungen, welche an den innerstaatlich vom Bundeskanzleramt koordinierten EU-Cybersicherheits-Großübungen teilnehmen

Anzahl der Einrichtungen, welche an den innerstaatlich vom Bundeskanzleramt koordinierten EU-Cybersicherheits-Großübungen teilnehmen

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Diese Kennzahl wurde mit dem Bundesvoranschlag 2024 eingeführt, weswegen keine Zielzustände für die Vorjahre existieren. Die erstmalige Messung des Istzustands wurde per 2022 durchgeführt. Annahme zum angestrebten Zielzustand: Je mehr Einrichtungen an den innerstaatlich vom BKA koordinierten EU-Cybersicherheits-Großübungen gemäß Cybersecurity Act der EU teilnehmen, desto höher ist der Koordinationsbeitrag des BKA zu einer gesamtstaatlichen Resilienz bei Cybervorfällen. Im Rahmen der Übungen wurden festgelegte Prozesse erprobt und Maßnahmen zur Festigung der innerstaatlichen und internationalen Zusammenarbeit gesetzt. Die Europäische Cybersicherheits-Großübungsserie „Cyber Europe“ findet grundsätzlich alle 2 Jahre statt. Im Jahr 2024 lag der Fokus der „Cyber Europe“ auf dem Energiesektor. Angesichts der wachsenden Bedrohung von Cyberangriffen ist es für die Energiebranche von entscheidender Bedeutung, Maßnahmen zum Schutz vor der sich entwickelnden Angriffslandschaft zu ergreifen. Aus diesem Grund konnten bei der Großübung 2024 bei einer großen Anzahl an Einrichtungen das Interesse einer Teilnahme geweckt werden. Insbesondere die deutliche Steigerung der teilnehmenden Einrichtungen im Vergleich zu 2022 bedeutet eine signifikante Erhöhung der Resilienz im Bereich der Cyber-Sicherheit.


Quelle

Bundeskanzleramt, interne Aufzeichnungen der Abteilung I/8

Berechnungsmethode

Summe der an den EU-Cybersicherheits-Großübungen teilnehmenden Einrichtungen gemäß § 3 Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz