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MASSNAHME

(1) Kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung. (2) Umsetzung von Projekten und Vorhaben zur Gewaltprävention.

(1) Kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen. (2) Umsetzung von Projekten und Vorhaben zur Gewaltprävention.

2024
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: (1) Betreuungsintensität (durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person)

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

n.v.

Stunden

Zielzustand

40

Stunden

Erläuterung der Entwicklung

Die Daten werden erst nach Fertigstellung und Auswertung der Abrechnungen ab Herbst 2025 zur Verfügung stehen. In hochstrittigen Konfliktfällen nach Trennung oder Scheidung zielt die vom Sozialministerium geförderte Besuchsbegleitung auf die Aufrechterhaltung bzw. Neu- oder Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen einkommensschwachen Elternteilen und deren Kindern – in einem geschützten Rahmen an einem neutralen Ort mit professioneller Unterstützung – ab. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist es zu einem weiteren Anstieg armutsgefährdeter, von sozialer Ausgrenzung bedrohter und hochkonflikthafter Familien sowie der (Verdachts-)Fälle häuslicher Gewalt gekommen. Die Sonderrichtlinie zur Gewährung einer Förderung der Besuchsbegleitung, deren Verlängerung seit 1.1.2023 für die Jahre 2023-2026 in Kraft ist, hat sich im Sinne der Zielsetzung der Maßnahme bewährt. Von den Familien wurden wesentlich weniger Stunden als die maximal geförderte Anzahl von 40 (bzw. 80 bei Härtefällen) ausgeschöpft. Die kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen leistet einen wesentlichen Beitrag zum SDG 1 („Armut in allen ihren Formen und überall beenden“). Der armutsreduzierende Effekt konnte im Rahmen der externen Evaluierung der Sonderrichtlinie Besuchsbegleitung nachgewiesen werden, wodurch die Zielsetzung der Erreichung der Chancengerechtigkeit für armutsbetroffene Familien erreicht wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

17,75


Quelle

Statistiktool Besuchsbegleitung

Berechnungsmethode

durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person

Kennzahl: (1) Betreuungsintensität - Härtefälle (durchschn. Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person)

Details zur Kennzahl

2024

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

n.v.

Stunden

Zielzustand

80

Stunden

Erläuterung der Entwicklung

Die Daten werden erst nach Fertigstellung und Auswertung der Abrechnungen ab Herbst 2025 zur Verfügung stehen. In hochstrittigen Konfliktfällen nach Trennung oder Scheidung zielt die vom Sozialministerium geförderte Besuchsbegleitung auf die Aufrechterhaltung bzw. Neu- oder Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen einkommensschwachen Elternteilen und deren Kindern – in einem geschützten Rahmen an einem neutralen Ort mit professioneller Unterstützung – ab. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist es zu einem weiteren Anstieg armutsgefährdeter, von sozialer Ausgrenzung bedrohter und hochkonflikthafter Familien sowie der (Verdachts-)Fälle häuslicher Gewalt gekommen. Die Sonderrichtlinie zur Gewährung einer Förderung der Besuchsbegleitung, deren Verlängerung seit 1.1.2023 für die Jahre 2023-2026 in Kraft ist, hat sich im Sinne der Zielsetzung der Maßnahme bewährt. Von den Familien werden wesentlich weniger Stunden als die maximal geförderte Anzahl von 40 (bzw. 80 bei Härtefällen) ausgeschöpft. Die kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen leistet einen wesentlichen Beitrag zum SDG 1 („Armut in allen ihren Formen und überall beenden“). Der armutsreduzierende Effekt konnte im Rahmen der externen Evaluierung der Sonderrichtlinie Besuchsbegleitung nachgewiesen werden, wodurch die Zielsetzung der Erreichung der Chancengerechtigkeit für armutsbetroffene Familien erreicht wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2022

Ausgangspunkt der Planung

36,93


Quelle

Statistiktool Besuchsbegleitung

Berechnungsmethode

durchschnittliche Zahl der geförderten Besuchsbegleitungsstunden pro betreuter besuchsberechtigter Person in Härtefällen

Meilenstein: (2) Projekte und Vorhaben zur Gewaltprävention

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Es wurden insgesamt 21 Projekte im Bereich Prävention von Männergewalt gegen Frauen und Kindern durchgeführt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern ist eine gesamtpolitische Verpflichtung und ein gesamtgesellschaftliches Thema. Das Sozialministerium hat auf Grundlage des Maßnahmenpakets gegen Männergewalt an Partnerinnen und Kindern ambitionierte Schwerpunkte im Bereich "Prävention gegen Männergewalt" gelegt. Der Fokus liegt auf niederschwelligen Beratungsangeboten, Bewusstseinsbildung und Stärkung der Zivilcourage. Bei all den zahlreichen Projekten stehen immer Gewaltprävention und Schutz von Opfern und Kindern im Vordergrund.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Es wurden 10 Projekte und Vorhaben zur Gewaltprävention durchgeführt.

Erläuterung der Entwicklung

Hintergrund der Maßnahmen ist die anhaltend hohe Anzahl an Femiziden und Mordversuchen an Frauen in Österreich. Auf Grundlage der dem Sozialministerium 2024 für Gewaltprävention zur Verfügung stehenden Budgetmittel konnten 2024 neben den planmäßigen 10 Leuchtturm-Projekten weitere 11 Gewaltprävention-Projekte, die zumeist auch kleiner dimensioniert waren, finanziert und umgesetzt werden. Die Projekte unterstützen das SDG-Unterziel 5.2 „Alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen beseitigen“.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig