MASSNAHME
Elementare Bildungseinrichtung als Bildungseinrichtung stärken
Elementare Bildungseinrichtung als Bildungseinrichtung stärken
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Qualitätsoffensive Elementarpädagogik – Neugestaltung der Art. 15a B-VG Vereinbarung
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
21.03.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die aktuell gültige Art. 15a B-VG Vereinbarung sieht kein weiteres verpflichtendes Kindergartenjahr vor. Initiativen für die Verpflegung der Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen obliegen derzeit ausschließlich den Ländern. Zweckzuschüsse stehen dafür seitens des Bundes nicht zur Verfügung. Im Rahmen des TSI-Projekts wurden Empfehlungen für einheitliche Qualitätsstandards wie etwa Gruppengrößen erarbeitet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Erste Vorbereitungsschritte für eine neue Art. 15a B-VG Vereinbarung sind gesetzt. Erste Abstimmungen zu einem neuen BildungsRahmenPlan sind erfolgt.
Meilenstein: Ausbau der Ausbildungsmodelle in der Elementarpädagogik im tertiären Bereich
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
21.03.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Hochschullehrgänge „Elementarpädagogik“ und „Quereinstieg Elementarpädagogik“ werden bedarfsgerecht bundesweit an den Pädagogischen Hochschulen angeboten. Ebenso wird der Bedarf des Angebots an den Pädagogischen Hochschulen entsprechend gesteuert. Ein Personalausbau an den Pädagogischen Hochschulen für den Bereich Elementarpädagogik ist geplant.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Die rechtlichen Grundlagen für die Anstellungserfordernisse in der Elementarpädagogik liegen vor, sodass alle Hochschultypen (Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen) entsprechende Ausbildungsangebote durchführen können. Der Ausbau des Personals für den Bereich der Elementarpädagogik an ausgewählten Pädagogischen Hochschulen sind im Bundespersonalplan vorgesehen.
Meilenstein: Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
21.03.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr ist in der derzeit laufenden Art. 15a B-VG Vereinbarung nicht vorgesehen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Erste Vorbereitungsschritte für eine neue Art. 15a B-VG Vereinbarung sind gesetzt.
Meilenstein: Ausbau des Bildungsangebotes für elementarpädagogisches Personal im schulischen Bereich
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
21.03.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Schuljahr 2024/25 haben insgesamt zehn neue Klassen begonnen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Im Schul- bzw. Studienjahr 2025/26 haben insgesamt mindestens fünf neue Klassen an den BAfEP begonnen, mit denen eine Berufsberechtigung einhergeht.