KENNZAHL
14-tägige Autarkie im Bereich der Bevorratung
Bevorratung von einsatzwichtigen Versorgungs- und Verbrauchsgütern für eine Versorgungsunabhängigkeit von mindestens 14 Tagen im Inland
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Bevorratung von einsatzwichtigen Versorgungs- und Verbrauchsgütern für eine Versorgungsunabhängigkeit von mindestens 14 Tagen im Inland
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Die Kennzahl wurde für den BVA 2023 neu aufgenommen.
Damit das ÖBH in Krisensituationen so lange wie erforderlich autark eingesetzt werden kann, ist eine Stärkung der Resilienz Österreichs im Allgemeinen und des ÖBH im Speziellen unbedingt erforderlich. Gerade für das ÖBH ist ein möglichst hoher Grad an Resilienz bzw. Autarkie anzustreben. Zu diesem Zwecke ist gemäß dem Aufbauplan ÖBH 2032+ eine zumindest 14-tägige Versorgungsselbständigkeit sicherzustellen.
Die wesentliche Herausforderung ist die quantitative und qualitative Sicherstellung der erforderlichen Versorgungsgüter. Die Munitionsbevorratung steht in direktem Zusammenhang mit der geplanten Fähigkeitsentwicklung (z.B. Schutz kritischer Infrastruktur etc.) und den dazugehörigen Fähigkeitsträgern (z.B. Verbände der Einsatzorganisation).
Quelle
BMLV – Autarke Kasernen – Gesamtkonzept 2022, Logistisches Informationssystem (LOGIS), Küchenmanagementsystem (KMS)
Berechnungsmethode
Kalkulation des Realisierungsgrades in Prozent durch Feststellung der beschafften und bevorrateten Mengen an Versorgungsgütern im Bereich der Munition und Betriebsmittel sowie Verpflegung für 30.700 Personen des ÖBH