Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge

Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge

2017
Kennzahl teilweise erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Vorteile digitaler Kommunikation sind für alle Beteiligten offenkundig und führen damit bei allen darauf abstellenden Kennzahlen zu konstanten Zuwächsen. Es ist jedoch zu beachten, dass gerade bei den elektronisch eingebrachten Exekutionsanträgen und den elektronischen Zustellungen schon ein sehr großer Grad an Abdeckung erreicht wurde, sodass – wenn überhaupt – künftig keine exorbitanten Zuwächse zu erwarten sein dürften. Diese Einschätzung wurde durch die aktuellen Zahlen für das Jahr 2017 bestätigt.
Der ursprünglich falsch übermittelte Ist-Wert für 2015 bei „Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge“ von 90,60 % ist auf 75,93 % zu korrigieren. Korrespondierend dazu müssen die Zielwerte für die Folgejahre auf einheitliche 76 % herabgesetzt werden.


Quelle

VJ

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall