KENNZAHL
Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge
Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge
Grafik
Tabelle
Die Vorteile digitaler Kommunikation sind für alle Beteiligten offenkundig und führen damit bei allen darauf abstellenden Kennzahlen zu konstanten Zuwächsen. Es ist jedoch zu beachten, dass gerade bei den elektronisch eingebrachten Exekutionsanträgen und den elektronischen Zustellungen schon ein sehr großer Grad an Abdeckung erreicht wurde, sodass – wenn überhaupt – künftig keine exorbitanten Zuwächse zu erwarten sein dürften. Diese Einschätzung wurde durch die aktuellen Zahlen für das Jahr 2017 bestätigt.
Der ursprünglich falsch übermittelte Ist-Wert für 2015 bei „Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge“ von 90,60 % ist auf 75,93 % zu korrigieren. Korrespondierend dazu müssen die Zielwerte für die Folgejahre auf einheitliche 76 % herabgesetzt werden.
Quelle
VJ
Berechnungsmethode
Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall