Das Dienstrecht der EU-Bediensteten (Statut) sieht keine Quote für die Mitgliedstaaten vor, jedoch sollen die einzelnen Staaten ihrem Bevölkerungsanteil – gemessen an der gesamten EU-Bevölkerung – entsprechend vertreten sein (Prinzip der geografischen Balance). In der derzeitigen EU 28 verzeichnet Österreich einen 1,7%igen Bevölkerungsanteil und einen 1,8%igen Anteil an EK-Bediensteten. Damit wird die angestrebte Relation zwischen Bevölkerungsanteil und dem Anteil der MitarbeiterInnen bei der EK um 0,1% übertroffen.
Quelle
Publikation des Bundeskanzleramtes, „Das Personal des Bundes“
Berechnungsmethode
Anteil österreichischer MitarbeiterInnen in der EU-Kommission/Bevölkerungsanteil Österreichs an der Gesamtbevölkerung der EU