KENNZAHL
Anteil österreichischer MitarbeiterInnen in der Europäischen Kommission
Beibehaltung des Anteils österreichischer MitarbeiterInnen in der Europäischen Kommission
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Beibehaltung des Anteils österreichischer MitarbeiterInnen in der Europäischen Kommission
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Das Dienstrecht der EU-Bediensteten (Statut) sieht keine Quote für die Mitgliedstaaten vor, jedoch sollen die einzelnen Staaten ihrem Bevölkerungsanteil – gemessen an der gesamten EU-Bevölkerung – entsprechend vertreten sein (Prinzip der geografischen Balance). In der derzeitigen EU 28 verzeichnet Österreich einen 1,7%igen Bevölkerungsanteil und einen 1,8%igen Anteil an EK-Bediensteten. Damit wird die angestrebte Relation zwischen Bevölkerungsanteil und dem Anteil der MitarbeiterInnen bei der EK um 0,1% übertroffen.
Quelle
Publikation des Bundeskanzleramtes, „Das Personal des Bundes“
Berechnungsmethode
Anteil österreichischer MitarbeiterInnen in der EU-Kommission/Bevölkerungsanteil Österreichs an der Gesamtbevölkerung der EU