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KENNZAHL

Anteil österreichischer MitarbeiterInnen in der Europäischen Kommission

Beibehaltung des Anteils österreichischer MitarbeiterInnen in der Europäischen Kommission

2014
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das Dienstrecht der EU-Bediensteten (Statut) sieht keine Quote für die Mitgliedstaaten vor, jedoch sollen die einzelnen Staaten ihrem Bevölkerungsanteil – gemessen an der gesamten EU-Bevölkerung – entsprechend vertreten sein (Prinzip der geografischen Balance). In der derzeitigen EU 28 verzeichnet Österreich einen 1,7%igen Bevölkerungsanteil und einen 1,8%igen Anteil an EK-Bediensteten. Damit wird die angestrebte Relation zwischen Bevölkerungsanteil und dem Anteil der MitarbeiterInnen bei der EK um 0,1% übertroffen.


Quelle

Publikation des Bundeskanzleramtes, „Das Personal des Bundes“

Berechnungsmethode

Anteil österreichischer MitarbeiterInnen in der EU-Kommission/Bevölkerungsanteil Österreichs an der Gesamtbevölkerung der EU