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WIRKUNGSZIEL

Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Personal-, Organisations und Verwaltungsmanagements

Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Personal-, Organisations- und Verwaltungsmanagements zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Leistungserbringung im öffentlichen Dienst. Im öffentlichen Dienst wird die tatsächliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern besonders berücksichtigt.

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Ein im November 2014 ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs erforderte eine Reform des Besoldungsrechts des Bundes, die eine Adaptierung der Prioritätensetzung erforderte. Die Anzahl der Teilnehmenden an den Seminaren der Verwaltungsakademie des Bundes stieg 2014 im Vergleich zum Jahr 2013.

Die Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“ ist als Mittelwert zu verstehen. Die drei überplanmäßig bzw. zur Gänze erreichten Wirkungsziel-Kennzahlen kompensieren die teilweise erreichte Maßnahme des Globalbudgets 10.01, „Förderung der internen Mobilität des Bundes und Aufbau eines bundesinternen Arbeitsmarkts“. Neben dieser Globalbudget-Maßnahme wurden weitere Maßnahmen gesetzt, um das Wirkungsziel zu erreichen: Vorbereitung der Reform des Besoldungsrechts des Bundes und der allgemeinen Dienstrechtsnovelle; Bewertung von Arbeitsplätzen; Unterstützung der Ressorts bei Organisationsänderungen; Einsatz des Shared Service Angebots „Modernisierung des Recruitings“ für oberste Organe, interessierte Länder und Gemeinden; verbreiteter Zugang zur Jobbörse des Bundes und Neugestaltung der Webseite www.jobboerse.gv.at; Angebot von Seminarschwerpunkten an der Verwaltungsakademie des Bundes (z.B. Wirkungsorientierung); bundesweites Personalcontrolling; neue Form der Berichtslegung zur Wirkungsorientierung an den Nationalrat; Durchführung der Qualitätssicherung der Wirkungsorientierung; Vorbereitung der Abstufung der Durchführungsverpflichtung für Folgenabschätzungen.