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KENNZAHL

Anzahl der Bezirksgerichte mit weniger als vier Richterinnen;-Vollzeitäquivalenten

2019
Kennzahl zur Gänze erreicht

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Zahl der Bezirksgerichte mit weniger als vier Richterinnen (Vollzeitäquivalenten) ist unverändert geblieben. Die Zahl wird (frühestens) im Jahr 2022 um drei sinken (bereits beschlossene Errichtung des Bezirksgerichts Seekirchen unter Zusammenlegung von drei Bezirksgerichten). Weitere Strukturänderungen sind aktuell nicht geplant.


Quelle

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Berechnungsmethode

Zählung der Gerichte zum 31. Dezember