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WIRKUNGSZIEL

Zugang zum Recht

Sicherstellung des Zuganges zu Leistungen der Gerichtsbarkeit durch Ausgleich von einkommensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteiligungen sowie Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und -durchsetzung durch die Justizverwaltung.

2019
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Zur Gewährung eines möglichst uneingeschränkten Zuganges zu den Leistungen der Justiz sind zunächst die organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen dafür sicherzustellen. Ziel ist eine nachhaltige Organisation, die den sich stetig verändernden Anforderungen der Gesellschaft gerecht wird und dadurch die Leistungen der Justiz für alle zugänglich, verständlich und auch erreichbar macht. Zur Verstärkung der Serviceorientierung der Justiz wurden österreichweit Teamassistenzen eingerichtet – der gesetzte Zielwert wurde erreicht. Die Anzahl der Bezirksgerichte ist unverändert geblieben, die Kennzahl wird in Zukunft durch einen aussagekräftigeren Indikator ersetzt. Ein essentieller Bestandteil dieses Wirkungsziels bleibt das Angebot an fremdsprachigen Formularen, welches sich über die letzten Jahr konstant entwickelt hat. Auch die Maßnahmen zur elektronischen Verfahrensführung werden in abgeändertem Zustand fortgeführt, um den Entwicklungsstand besser nachvollziehbar darzustellen. Die Fortbildungsveranstaltungen werden durch die Umstellung auf das Elektronische Bildungsmanagement zukünftig besser auswertbar sein.
Dieses Wirkungsziel wurde im Rahmen des BVA 2020 weiterentwickelt, um in Zukunft den Fokus auf einen gleichberechtigten Zugang zum Recht und die Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte legen zu können.