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MASSNAHME

Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0).

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Entwicklung von Modulen.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

5

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Aus technischer Sicht wurden die Module eIP, AS, TMS, eAE, RORE entwickelt. Diese Module für die Register Cgs, Cga, Cg, C, Jv wurden konfigurativ (logisch und fachlich) in den Anwendungen abgebildet. Angemerkt wird, dass die Anzahl der Module nicht den Entwicklungsstand der Software nachvollziehbar widerspiegelt, weshalb diese Kennzahl zukünftig nicht mehr ermittelt wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

10


Quelle

BMJ.

Berechnungsmethode

Zählung.