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MASSNAHME

Zielgerichtete und bedarfsmotivierte Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.

2019
Massnahme überwiegend erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: RichterInnen, StaatsanwältInnen und RichteramtsanwärterInnen bei Fortbildungsveranstaltungen.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

8.492,5

Tage

Zielzustand

10.510

Tage

Erläuterung der Entwicklung

In den Vorjahren wurden sowohl die Teilnahmen an internen als auch an externen Veranstaltungen erfasst. Für 2019 kann nur die Zahl für die internen Veranstaltungen angegeben werden; die Zahlen für die externen Veranstaltungen sind leider nicht verfügbar.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

10.510


Quelle

BMVRDJ

Berechnungsmethode

Anzahl der Personentage.