Dank der laufend optimierten Geschäftsprozesse innerhalb des BürgerInnenservice konnte die angestrebte Beantwortungsdauer trotz aufgetretener Anfragespitzen erreicht werden. Das BürgerInnenservice ist bestrebt, trotz abnehmender finanzieller sowie personeller Ressourcen den Istzustand 2015 auch in den Folgejahren zu halten.
Quelle
Bundeskanzleramt, interne Datenbank des BürgerInnenservice
Berechnungsmethode
Erstbeantwortungszeit von BürgerInnenanfragen innerhalb der Sektion VII; prozentueller Anteil der innerhalb von 3 Werktagen beantworteten Anfragen